Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

12 
4n Die Begutechtung zu Besetzung aller Stellen, so wie auch zu Versetzung oder 
Entlassung von allen in dem Departement des Innern argestellten Staatsdlenern, 
in den in dem Verfassungs-Entwurfe vorhergesehenen Fd#len; die oberste Aufsicht 
auf die Geschäftsfährung der Reglerungs-Colleglen, auf jene der übrigen Regimi- 
nal-Beamten und der Commun-Diener, ihre Versehung mit den erforderlichen 
Dlenst.Instructionen; die Anordnung zu Untersüchung ihrer Amtsführung, so wle 
endlich die Handhabung der Dienst.Disciplin; die Entscheidung der Conslickte 
zwischen einzelnen Behdrden, und die Vorbereltung und Vorlegung von solchen, 
über welche Unser Gehelmer Rath zu entscheiden hat. 
5) Die Initlative und der Vorschlag zu allen Gesetzen und Verordnungen über Ge- 
genstände der innern Verwaltung, wie auch zu solchen, welche die allgemeine 
Landes= die Sicherheits= Medizlnal- und Rural-Polizel betreffen, die Handhabung 
derselben: so wie die Anordnung von allen Maßregeln, welche die Erhaltung der 
bfentlichen Sicherheit und Ordnung zum Gegenstand haben; die Ober-Aufsicht 
auf sämmtliche Polizel-Anstalten, auf die Peltzei-Gefängnisse, und einvernehmliüch 
mit dem Justiz Minister, auch jene auf die Clolk= und Criminal-Gefängnisse, wie 
auch auf die Zucht= und Arbeits-Huserz 
4) Die Leltung des Medizlnal-Wesens und die Vorkehrungen für Erhaltung der 
Gesundhelt von Menschen und don Hausthleren; 
7) Die Ober-Aufücht auf Maas und Gewicht: 
6) Das Paßwesen im Innern des Khuigreichs: 
) Die Verkehrungen zur Befbrderung der Agricultur, zur Besektigung der Hluber- 
nisse, welche sich ihrer Vervollkommnung entgegensetzen, und im Einvernehmen 
mu dem Finanz-Minister, jene zur Aufnahme, Erweltetung und Vervollkomm- 
nung der Fabriken, Manufakturen, der Gewerbs-Indußrie-Zwelge und des. 
Handels; 
10) Das Land-Gesfätwesen; 
1) Die Ober-Aufsicht auf die Sfentkichen Gebäude,, in sofern dieselben nicht in 
dat Ressort der Finanz, Verwaltung gehhren, das. Wasser= Straßen-Brücken- 
und Landbau-Wesen: 6 
2) Die Brand-Verpcherungs-Anstalt, und die Aufsicht aufdie Cafsen. Verwaltung derselben; 
A) Oie Oberaufsscht und Leitung, von allan Armen und Kranken-Häusern, über-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.