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4) Aufsicht auf sämmtliche, in dem Krelse befindlichen, zu dem Ressort des Deparie
„ ments des Innern gehörenden Beamten und Angestellten aller Art, so wie auf ihre
Dlenstführung; Vorschlag zu den verschledenen Beamtenstellen und Bestätigung der
untern Stellen; Anträge zu Versetzungen und Entlassungen nach Maßgabe des Ver-
fassungs-Entwurfes; Erthellung von Urlaub in das Junland, der Erlaubniß zum
Helrathen für die untergeordneten Beamten.
565.) Aufsicht auf Münze, Maas und Gemicht, auf dile Brod-Flelsch= und Bilertaxe,
auf den Verkehr im Innern; Bewilligung zu Anlegung oder Verlegung von Jahr-
Vleh= und Wochen= Märkten, Aufsicht auf die Handwerker, Handwerksmißruche,
auf das Hausierwesen.
6) Erhaltung der öfentlichen Ruhe und Sicherhelt, Vollzlehung der Verordnungen
über das Paßwesen, jener in Betreff der Landstreicher und Bettler; Anordnung
der nöthigen Maßregeln gegen Diebs= und Räuberbanden. Vorforge gegen aus-
brechende Tumulte, und Anordnung der Maßregeln zur schnellen Unterdrückung der-
selben; Leitung der Gensd’armerie in allen polizellichen Dien#berrichtungen, be-
nehmlich mit dem Commandanten derselben.
7) Aufsicht auf die Gefängnisse, auf die Zuchthäuser und auf alle Anstalten der Art,
und auf die Verwaltung der fär dieselben ausgesetzten Fonds;
8) Vorsorge gegen dffentliche Ungläcksfälle, für Abwendung der Feuer= und Wasler
schscben; Handhabung der Feuerpolizel, Anschaffung der Lösch= und Rettungsgertb-
schaften; Elnrichtung zweckmäßiger Löschanstelten und Löschordnungen; Aufsicht über
die Brand-Assecuratlonsanstalt in den Kreisen, sowohl zur Erhaltung der Ordnung
in den Brand-Kadastern, als auch zur Einzlehung der Brandcasse-Belträge;
6 u) Aufrechthaltung der Bauordnungen, Entscheidung über nothwendige Demolitlonen
und Sperrungen, und über polizelliche Baustreitigkeiten, Einführung und Unterhal-
tung der nächtlichen Straßenbeleuchtung in den Stäbten.
40) Beförderung des Ackerbaue# und der Viehzucht, Aufrechthaltung der Culturgesetze
und Entscheidung von Cultur-Streitigkeiten; Erkenntniß über dle Verthellung der
Allmanden — Grände und Communwaldungen.
11) Aufrechthaltung und Beforderung der Sanitätsanstalten im Allgemelnen, und
Vollzlehung der Verordnungen über dlesen Gegenstand; Aufsichs über dle Begräbniß=
erte, deren zweckmätige Anlegung und nothwendige Verlegung. Sammlung und
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