Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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4) Aufsicht auf sämmtliche, in dem Krelse befindlichen, zu dem Ressort des Deparie 
„ ments des Innern gehörenden Beamten und Angestellten aller Art, so wie auf ihre 
Dlenstführung; Vorschlag zu den verschledenen Beamtenstellen und Bestätigung der 
untern Stellen; Anträge zu Versetzungen und Entlassungen nach Maßgabe des Ver- 
fassungs-Entwurfes; Erthellung von Urlaub in das Junland, der Erlaubniß zum 
Helrathen für die untergeordneten Beamten. 
565.) Aufsicht auf Münze, Maas und Gemicht, auf dile Brod-Flelsch= und Bilertaxe, 
auf den Verkehr im Innern; Bewilligung zu Anlegung oder Verlegung von Jahr- 
Vleh= und Wochen= Märkten, Aufsicht auf die Handwerker, Handwerksmißruche, 
auf das Hausierwesen. 
6) Erhaltung der öfentlichen Ruhe und Sicherhelt, Vollzlehung der Verordnungen 
über das Paßwesen, jener in Betreff der Landstreicher und Bettler; Anordnung 
der nöthigen Maßregeln gegen Diebs= und Räuberbanden. Vorforge gegen aus- 
brechende Tumulte, und Anordnung der Maßregeln zur schnellen Unterdrückung der- 
selben; Leitung der Gensd’armerie in allen polizellichen Dien#berrichtungen, be- 
nehmlich mit dem Commandanten derselben. 
7) Aufsicht auf die Gefängnisse, auf die Zuchthäuser und auf alle Anstalten der Art, 
und auf die Verwaltung der fär dieselben ausgesetzten Fonds; 
8) Vorsorge gegen dffentliche Ungläcksfälle, für Abwendung der Feuer= und Wasler 
schscben; Handhabung der Feuerpolizel, Anschaffung der Lösch= und Rettungsgertb- 
schaften; Elnrichtung zweckmäßiger Löschanstelten und Löschordnungen; Aufsicht über 
die Brand-Assecuratlonsanstalt in den Kreisen, sowohl zur Erhaltung der Ordnung 
in den Brand-Kadastern, als auch zur Einzlehung der Brandcasse-Belträge; 
6 u) Aufrechthaltung der Bauordnungen, Entscheidung über nothwendige Demolitlonen 
und Sperrungen, und über polizelliche Baustreitigkeiten, Einführung und Unterhal- 
tung der nächtlichen Straßenbeleuchtung in den Stäbten. 
40) Beförderung des Ackerbaue# und der Viehzucht, Aufrechthaltung der Culturgesetze 
und Entscheidung von Cultur-Streitigkeiten; Erkenntniß über dle Verthellung der 
Allmanden — Grände und Communwaldungen. 
11) Aufrechthaltung und Beforderung der Sanitätsanstalten im Allgemelnen, und 
Vollzlehung der Verordnungen über dlesen Gegenstand; Aufsichs über dle Begräbniß= 
erte, deren zweckmätige Anlegung und nothwendige Verlegung. Sammlung und 
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