2) auslandischen Kalendern — — 6 kr.
3) JZeitungen? 2) inländischen – — 20 fr.
b) ausländischen –— – SR kr.
Todann bei nachstehenden gedrukten Formularien:
4) Wein= und Weinmost-Urkunden — – 8 kr.
5) Viehmkunden — — — — 3 kr.
6) Sanft-Scheine – – 12 kr.
7) Reisepaͤssen, a) fuͤr Honoratioren — 1 fl.
b) für andere Personen — 12 Ur.
189) Vollmachten, (mandata procuratoria)
für einzelne Handlungen — – kr.
b) für allgemeine
aa) bei Honorakioren – 1 fl.
dbb) bei andern Personen — – 24 kr.
Im Fall keine gedrukte Vollmachten vorhanden wäten, tritt für die geschriebenen
die Nachstempelung ein.
9) Unterpfandszerteln – – — 56
10) Amtlichen und gerichtlichen Obligationen, Schuld-
und Bürgscheinen — –— Gradat. Stempel
11) Special-Cautionen — — desgleichen.
Diese gedrukten und gestempelten Formularien sind, sobald der bisherige Vorrath,
den jeder noch besizt, aufgebraucht seyn wird, künftig bei der Maͤntler'schen Hof= und
Kanzlei-Buchdrukeret zu bestellen und abzulangen.
Frachtbriefe, Ladscheine, Kundschaften, Lehr= und Meisterbriefe, Manumisstonsschei-
ne, Geburtsbriefe, Wanderbücher, wenn gleich hiefür ebenfalls Formularien bestehen
bleiben zum Besten der Gewerbe vom Stempel frei.
ad 5) Ohne Aufdrukung oder wirkliche Anwendung des Stempels wird die Stempelge-
bühr eingeogen,
AX nach dem Terif,
von Obfignationen, Inventuren, Theilungen, Vecmögens-Uebergaben) und den in
der Stempel= Ordnung pag. 62. genannten Rechnungen.
Diese Seempelgebühr wird von dem Theilungs, oder Rechnungssteller in die gewöhn-
liche Schreib, Verdiensts, und Kosten-Berechnung aufgenommen und durch den Stadt-
und Amtsschreiber, oder den beeidigten Substituten) je nachdem dieser oder jener das
Geschäft zu besorgen hatte, eingezogen, sofort gegen die Hauptstempel= Casse dahier auf
folgende Weise verrechnet:
a) Für jeden Bezirk, den ein Stade, und Amtsschreiber entweder unmittelbar für sich,
oder durch einen beeidigten Substituten besorgt, werden einzelne vierteljährige Ver-
Jeichnisse geführt, worinn das Geschäáft angezeigt, und der Stempelbetrag jedes-
mal ausgeworfen wird. ·
b) Diese Special-Verzeichnisse, samt dem Stempelbetrag sammelt der Stadt- und
Amtschreiber von seinem ganzen Amtsbezirk am Ende eines jeden Quartals und erst-
mals auf Georgii d. J. und er fertigt daruͤber ein gedoppeltes summarisches Haupt-
Verzeichniß.