Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Einer jeden von diesen drei Sectionen wird eine Anzahl von Ober-Kevisoren zuges 
theilt werden, wogegen aber vie Registratur und die Kanzlei für alle drei-Sectio- 
nen gemeinschaftlich bleibe. 
é#. 4Af Sämmtliche Rechnungen, welche zur Judicatur der Ober-Rechnungs- 
Kammer gehbren, sollen nach Maßgabe eines Vertheilungs-Planes, welchen der 
Präsident für jedes Jahr zu entwerfen, und dem Finanz-Minister zur Genehmigung 
vorzulegen hat, unter die drei Sectionen vertheilr, und einer jeden derselben sämm- 
liche Rechnungen für einen und denselben Verwaltungszweig, zugetheilt werden. 
Zu dein Ende hat ein jeder Minlster dem Prästdenten der Ober-Rechnungs-= 
Kammer, so bald diese installirt seyn wird, ein detaillirtes Verzeichniß von allen 
Rechnungen zuzufertigen, welche nach Maßgabe dieses Edicts aus seinem Departe- 
ment zur Judicatur der Ober-Rechnungskammer eingesandt werden müssen. 
K. 15. Ausgenommen von der vorstehenden Ueberpeisung an. eine der Sectio- 
nen, sind nachstehende Rechnungen, naͤhmlich: 
a) die Rechnung der Staats-Haupt-Casse, 
b) jene über die Verwaltung der Staats-Schuld, 
) jiene über die Administration des Militair-Departements, 
d) jene von der Perwaltung der Brand-Casse. 
Fär die Bearbeitung dieser vier Rechnungen foll jedesmal ein Correferent be- 
stellt, die Revision derselben in einer Plenar-Versammlung der vereinigten Sectionen 
vorgetragen werden, und dieselben nur in einer solchen Plenar-Versammlung dechargirt 
werden können. 
16. Wir #Aberlassen dem Präsidenten, die Sectionen, ausserdem, so oft er 
dieses für nothwendig erachtet, in eine Plenar-Sitzung zu vereinigen. Diese Verei- 
nigung muß aber nothwendig Statt sinden, 
a) wenn Fragen zur höhern Enescheidung vorzulegen sind, welche auf Abände= 
rung von Eimichtungen in dem Rechnungswesen, 
b) oder aber auf den Geschäftsgang bei der Ober-Rechnungskammer, 
P) oder auf Gegenstände und Fragen Bezug haben, welche für die Verwaltung 
von allgemeinem Interesse find. 
Endlich soll auch eine solche Plenar-Versammlung alsdann Statt finden, wenn- 
in einer der Sectionen die Meinungen so getheilt wären, daß von den vier Räthen 
nicht zwei Stimmen sich in: eine Ansicht vereinigen, in welchem Fall der Director
	        
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