Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Wilhelm, 
Von Gottes Gnaden 
König von Württemberg. 
Ir Bezug auf Unser Haupt-Organisations. Sdiet vom heutigen Dage, und damit 
die durch dasselbe constituirten Behörden durch die Aufräumung der in mehreren Zwei, 
gen der Verwaltung vorhandenen) zum hbeil bedeutenden Geschäfts- Rückstände, von 
der Bearbeltung der laufenden Geschäste nicht abgehalten werden, haben Wir be, 
schlossen, die Aufrdumung dieser Rückstände einer besondern Behèrde, welche Wir un- 
ter dem Nahmen einer Retardaten·-Commission censticuiren, ausschliessend bu über- 
tragen, hinsichtlich auf welche Wir verordnen, wie folgt: 
. 1. 
Unter dem Retardat sollen begriffen seyn, mithin zur Erledigung und Aufraͤumuns 
an die Retardaten-Commission verwiesen werden:; 
1.) alle diejenigen Angelegenheiten, welche aus fruͤheren Jahren hertuͤhren, bei den 
verschiedenen Sectionen der Ministerien des Innern und der Finanzen noch uner- 
ledigt hängen, weder an und für ssch, noch durch ihre Resultate in die laufende 
Verwaltung eingreifen, und aus dieser Ursache weder an eine Central, noch an eine 
Provinzial, Behörde verwiesen werden können; 
2.) alle aus der Periode vor Georgii 1816 herrührenden, noch unerledigten Netch 
nungen; 
5.) alle Retardate des Renovations, Revisorats; 
4.) endlich die Ausscheidung der alteren Acten in den Archiven. 
9. 2. 
Es soll sofort bey den Settionen und bey den uͤbrigen Behoͤrden ein vollstaͤndiges, nach 
den Ressort-Verhaͤltnissen der Ministerial-Departements abgetheiltes Verzeichniß ange-
	        
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