Nro. 72. 1817. 553
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
Samstag, 29. November.
An die Königl. Ober= und Kameral Beamten, den veränderten Geschäftsgang betr.
Da bei densenigen Stellen, welche nach den Allerhöchsten Organisations-Edikten
vom 13. Nov. d. J., aufgeldst und auf das Land verlegt werden, die Geschäfte
vom :4. Dec. bis zu der auf den :. Jan. 1313. bestimmten Eröffnung der neuen
Kanzleien geschlossen werden; so macht man solches den Königl. Ober“ und Kame-
ralbeamten mit der Weisung bekannt, daß sie bis zum :4. Dec. nur dringendere
Sachen noch an die gedachten Stellen zu bringen, von gedacheem DTage an aber
ihre Vorträge, insofern sie nicht dringende Gegenstände betreffen, worüber in der
befragten Zeit an die betreffenden Ministerien selbst die Berichte zu erstatten sind,
zurückzuhalten und erst mit dem Schlusse dieses Jahrs an die betreffenden neuen
Stellen einzusenden haben. Stuttgart, den :5. Nov. 1317.
Königl. Organisations-Vollziehungs. Commission.
Rechts-Erkenninisse des Königl. Ober-Justitz Colleglums.
1.) Die Appellations= Sache von dem Oberamts- Gericht Calw als Remissions-=
Gericht zwischen dem Stiftungs-Verwalter Diebold zu Böblingen, Bekl. Anten,
und dem Bürgermeister Klein, allda, Kl. Aten, eine Hausmiethe betreffend, wurde
wegen offenbaren Mangels einer Beschwerde von Amtswegen verworfen, auch der
Bekl. Diebold wegen dieser muthwilligen Appellation sowohl, als wegen der von
ihm deu ganzen Proceß hindurch gemachten Versuche, die Erledigung der Sache in
die Länge zu ziehen, zur gebührenden Strafe gezogen. Stut-gart, den 3. Nev. 1377.
2.) In der Uppellations-Sache von Neuenburg zwischen Johann Haufter daselb#,
Bekl. Anten an einem, und Christina Catharina Rauser daselst, cum curat Kl.
UAtin am andern Theil,) eine Heirathgutsforderung betreffend, wurde das Erkenntniß
voriger Instanz bestätigt. Stutegart, den 17. Nov. 1877.