Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 72. 1817. 553 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 29. November. 
  
An die Königl. Ober= und Kameral Beamten, den veränderten Geschäftsgang betr. 
Da bei densenigen Stellen, welche nach den Allerhöchsten Organisations-Edikten 
vom 13. Nov. d. J., aufgeldst und auf das Land verlegt werden, die Geschäfte 
vom :4. Dec. bis zu der auf den :. Jan. 1313. bestimmten Eröffnung der neuen 
Kanzleien geschlossen werden; so macht man solches den Königl. Ober“ und Kame- 
ralbeamten mit der Weisung bekannt, daß sie bis zum :4. Dec. nur dringendere 
Sachen noch an die gedachten Stellen zu bringen, von gedacheem DTage an aber 
ihre Vorträge, insofern sie nicht dringende Gegenstände betreffen, worüber in der 
befragten Zeit an die betreffenden Ministerien selbst die Berichte zu erstatten sind, 
zurückzuhalten und erst mit dem Schlusse dieses Jahrs an die betreffenden neuen 
Stellen einzusenden haben. Stuttgart, den :5. Nov. 1317. 
Königl. Organisations-Vollziehungs. Commission. 
Rechts-Erkenninisse des Königl. Ober-Justitz Colleglums. 
1.) Die Appellations= Sache von dem Oberamts- Gericht Calw als Remissions-= 
Gericht zwischen dem Stiftungs-Verwalter Diebold zu Böblingen, Bekl. Anten, 
und dem Bürgermeister Klein, allda, Kl. Aten, eine Hausmiethe betreffend, wurde 
wegen offenbaren Mangels einer Beschwerde von Amtswegen verworfen, auch der 
Bekl. Diebold wegen dieser muthwilligen Appellation sowohl, als wegen der von 
ihm deu ganzen Proceß hindurch gemachten Versuche, die Erledigung der Sache in 
die Länge zu ziehen, zur gebührenden Strafe gezogen. Stut-gart, den 3. Nev. 1377. 
2.) In der Uppellations-Sache von Neuenburg zwischen Johann Haufter daselb#, 
Bekl. Anten an einem, und Christina Catharina Rauser daselst, cum curat Kl. 
UAtin am andern Theil,) eine Heirathgutsforderung betreffend, wurde das Erkenntniß 
voriger Instanz bestätigt. Stutegart, den 17. Nov. 1877.
	        
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