Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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1.) Matthias Raiser ven Thumingen, Oberamts Rottweil,) eine zweisährige — 
:.) Georg Raible von Engen, im Grosherzogthum Baden, eine zwei und einhalb- 
sährige, und nachherige Ausweisung aus den Königl. Staaten, und 
3.) Philip Mader von Brestenberg, eine einshrige Festungsarbeit. 
An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg verhafteten Jehann Georg Naß 
von Gruppenbach, Oberamts Besigheim wegen qualistcireer Diebstähle eine #eben-- 
monatliche, und gegen den mitverflochtenen Johann Adam Krauß von da) eine 
viermonarliche Festungsarbeit erkannt, und rücksichtlich der Kosten und des Schadens 
das Angemessene verfügt worden. 6 . 
An demselben Tage wurde der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommene Michael Prozer von Roth am See, Oberamts Gerabronn) wegen meh- 
rerer ausgezeichneter und qualisieirter Diebstahle, neben dem Kosten= und Schadens- 
Ersat mit viermonachtlicher Festungsarbeit destraft. 
lu demselben Dage ist der zu Ellwangen verhaftete Michael Deininger von 
Oberkochen, Oberamts Aalen, wegen mehrerer ausgezeichneter Diebstähle, neben 
dem Ersatze des Schadens und der Kosten, mie Einrechnung eines Theils des erstan“ 
denen Artests, mit viermonarlicher Festungs-Arbeit belegt worden. 
Den 28. wurde gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommenen Heinrich Henser von Obersteinbach) Oberamts Oehringen, wegen des 
gegen ihn erhobenen großen, ausgezeichneten Diebstahls neben dem Ersaße der 
Kosten und des Schadens eine fünfmonatliche Festungsstrafe erkannt. 6 
An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg verhaftere Jakob Friedrich Luz von 
Wüstenhausen, Oberamts Bessgheim, wegen Feld-Diebstähle neben dem Kosten- 
und Schadens= Ersatz zu einer viermonatlichen Zuchehausstrafe verurtheilt worden. 
Unter dem 19. wurde der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Dawvid Friedrich von Rettersburg) Obrramts Waiblingen) wegen Diebstahls und 
Widersestzlichkeit neben dem Kosten= und Schadens, Ersatz zu viermonatlicher Jucht- 
hausstrafe verurtheilt. 
An demselben Tage ist der zu Urach verhaftete Martin Frey von Thalheim, 
Oberamts Rottenburs, wegen großen Diebstahls, neben dem Erlate aller Kosten 
und des Schaodens mie fünfmonatlcher Zuchthausarbeit bestraft worden. 
An demselben Tage wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Rosina Sieglin von Gundelbach) Oberamts Waiblingen, wegen wieder= 
holten Diebstahls) neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz mit viermonatlicher 
Juchthausstrafe belegt. - · 
An demselben Tage ist gegen den wegen Mißhandlung seiner Mutter, Dieb- 
stahls und Vagabundität zu Urach verhafteten Johann Georg Lebert von Stein- 
bach, Oberamts Eßlingen, neben dem Kosten= und Schadens= Ersat eine viermo- 
narliche Zuchthausstrafe ausgesprochen, und verfügt worden, daß er nach deren 
Erstebung unter genaue polizeiliche Aufsicht zu stellen sey. 
An demselben Dage wurde der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Anton Bailer von Ehrenstein, Oberamts Ulm, wegen eines grossen und aus-
	        
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