Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Jalie Schmalacker geb. Mützel zu Ober-Sontheim Jlltin Atin, die Justiftkation 
eines Arrestes betreffend) wird die Berufung wegen Mangels einer Beschwerde durch 
Urthel verworfen. Stutctgart den ½1. Nov. 1817. 
3.) In der Konkurs= Sache des verstorbenen Kammerheren u. Oberforst-Meisters 
v. Stromberg, Freiherrn Carl Friedrich Philipp v. Seckendorf, wurde, nach vollen- 
decem Liquidations und Prioritäts-Verfahren von sámtlichen in den Acten benannten 
Cceditoren, die Classilcatoria ausgesprochen. eod. 
5.) Die Utions= Sache von Heilbronn, zwischen Schullehrer Jakob Gros von 
Sulzfeld im Großherzogthum Baden, urorio nomine, Kläágers jetzt Appellanten, 
und Heinrich Neuz zu Frankenbach Beklagten jeht Appellaten, die Erfüllung eines. 
angeblichen Kauf-Contracts betreffend, wurde wegen offenbaren Mangels in Beobach= 
tung der Appellations-Förmlichkeit zumal in Hinsicht auf die materielle Beschaffen- 
beit des Gegenstandes von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 12. Nov. 1877. 
4.)) In Wechsel-Klagsachen des Prokurators D. Schett) als Indossatars des 
Handlungshauses Glocker und Ulmer in Augsburg, Kl. wider den Handelsmann 
Wincer in Aalen, Bekl.) eine Wechselrest von 341 fl. 48 kr. betr., wurde Bekl. zu 
Näahlung der eingeklagten Forderung für schuldig erkannt. Stuttgart, den 15. 
Nov. 1 17. 
5.) In der Ations= Sache von Stuttgart zwischen Henriette Göz, geb. Zimmer- 
mann von da, cum cour. Workl. Wiederbekl. Anten, und ihrem abgeschiedenen Ehe- 
gatten, Oberpoltzei- Commissär Göz ebendaselbst, Vorbekl. Wiederkl. Aten, Alimen= 
tation eines Kiudes und Ueberlassung desselben an den Vater betreffend, wurde 
das Erkenntniß erster Instanz bestätiget. Stuttgart den 35. Nov. 1677y. 
Bekanntmachung in. Betreff der Abgabe des St#ats= und Reglerungs-Blatts an die Königl. 
« Kanzlei-Behoͤrden. 
Um die für das Jahr 1818. erfordert. werdende Anzahl von Staats- und Regie- 
rungs-Blattern bestimmt zu wissen, und die Abgabe ordnungemäßig besorgen zu 
können, ist es unumgänglich nothwendig, daß von jeder neu gebildeten oder fortbe- 
stehenden Königl. Kanglei,Behörde, welche Frei-Exemplare zu beziehen hat bei Zei- 
ten und jeglichen Falls noch vor Ablauf dieses Jahrs ein detaillirtes Verzeichniß, 
worin das Erforderniß für das aktive, fer angestellte Dienst= Personale und die Re- 
gistraturen genau angegeben ist, an das Speditions-Comtoir übermacht werde. Ee 
die in Stuttgart verbleibende Stellen wird die betreffende Anzahl von jedem erschei- 
nenden Blatt den Kanzlei-Dienern und Aufwärtern eingehndigt) den im anderen 
Städten des Reichs befindlichen Kanzlei= Behörden aber in verschlossenen Pakets 
durch die Post zugesendet werden. 
  
Se Königl. Mejest 4t haben vermöge allerhöchsten Reserints v## 2. Dee. 
d. J., den Ministerial-Director im Departement des auswärtigen Angelegenheiten, 
Stoats-Rath v. Reuß, zum aufserordentlichen Mitglied der zweiten Abcheilung des 
Königl. Seheimen-Rsths für das laufende Johr zu bestimmen geruhe.
	        
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