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Sbbllagen. Da die Jahrsmusternutg der Milirärpflicheigen in dem Nesten Ober#amte den 717
bis 22. Zebr. d. J. vorgenommen werden wird ;so wird es hiedurch oöffentlich bekannt gemacht, mit
der Aufforderung an die sich in andern Oberämtern des Kdnigreichs aufhaltenden Militärpflichugen des-
iesigen Oberamks von 20 bis 25 Jahren, welche nemlich vom 1. Jau. 4792 bis 31. Dec. 1796 gedoren
mnd, daß sie sich entweder persbnlich bei der Musterung auf dem hies. Rathhauß einfinden, oder sich bei
den Oberämtern ihrer dermaligen Aufenthalts-Orte messen und rücksichtlich ihrer physischen Béshaffen-
bein von den Oberamts-Aerzten visiziren lassen, in lezterem Falle aber die ausgustellenden Meß= und
Wistrationsscheine bis zum 17. Febr. um so gewisser an unterzeichnete Stelle einsenden sollen, als se
vust unter die Adwesenden gesezt würden. Den 23. Jan. 1617. K. Oderamt.
Gaildorf. Am Montag den 17ten Fedr. d. J wird in disseitigem Oberamt mit der Musterung
der Militairpflichisgen in dem Alter von 20 bis 25 Jahren der Anfang gemacht, und dieses mit der Be-
merkung zur allgemeinen Kennmiß gebrachr, daß auch die neuerlich aus dem Militäkhr entlassene von je-
nem Alter, welche nicht als Ercapitulanten oder Dienstuntüchtig fbrmlich beabschiedet sind, dabei zu er-
scheinen, diejenige hingegen, welche von dem persbulichen Erscheinen gesezlich Lrns sfind, die n#thigen
Certificate über ihr Meß, und #hre Diensttüchtigkeiten an das Obcramt einzusenden baden. Den 25.
Jan. 1617. · » « K. Oberamt.
Gmüönd. Vermög Decrets Kdn. Rekrutirungs= Section soll bis auf weitere Versögungen wie ##
den bisherigen Jahren die Jahrsmusterung in allen Oberämtern zugleich voll ogen „und damit bis den
47. Febr. der Anfang gemacht werden. Diesemnach wird an ebengedachtem Tage die Jahrsmusterung
im biesigen Oberamt vor sich gehen, und wird dieses hiedurch öffentlich bekannt gemacht, damit alle die
jenige aus dem hiesigen Oberam# geböreige Milirärpflichtige, welche in dem Zeitraum vom 1. Jan. 4702
bis S#. Dec. 406, beides incl. gebobren sind, im Fall sie sich im hiesigen Oberamts--Bezirke aufhalo
ten, persönlich bei der Musterung erscheinen, wenn sie aber in elnem fremden Oberamt sich aufhalten,
vor diesem Oberamt sich messen und visitiren lassen, sofort ihre Met = und Misttatious= Schei### spa##“
Kens bis zum 16. Kebr hieder senden, Zugleich werden alle Kön. Oberämter ersuc", diejenige aus hie-
sigem Oberamt Hrärige Militärpflichiige, welche nach vollzogener Jahrsmusterung ohne Cextificate in
#### Oberamts-Bezirken ergriffen werden, hieher zurückzuweisen. Den 20. Jan. 1517. K. Okeramt.
Hellbrronn. Die Musterung der Militärpflichtigen wird bei dem biesigen Obcramt Montag den
17. Febr. d. J. den Anfang nehmen. Diejenigen, welche am 1. Fau. d. J. das 20te Jahr zurürgelegt
and das 2ste noch nicht vollendet haben, müssen daber auf jene Jeit in ibrem Heimwesen sich cinfine
, oder bei dem Oderamt ihres dermalsgen Aufenthalts sich messen und visitiren lassen, und die darür-
ber auszostellenden Urkunden bis zum 17. Febr. dem hiesigen Oberamt zusenden. Die in dem disseirigen
DOberamts-Bezirk sich aufbaltenden 20 bis 25 jährigen Milirärpflichilgen aus andern Oberämtern können
em Freltatz den 14. Fedr. Vormittags 5 Uhr auf dem hiesigen Ratbhaus sich einfinden, um doemeessen
und vifttirt zu werden, worauf die Scheine an die betreffenden Oberämter werden gesendet werden,
Denu 27. Jan. 1817. K. Oberamt.
Kirchbeilm. Da bis Montag den 17. Febr. d. J. dle Jahrsmuslerung, wie aller- Orten, also“
auch hier, Statt haben wird; so ergeht hiemit #n alle von Haus abwesende Militärpflichge des hiesi-
en Oberamts, welche am 1. Jan. das 20te Jahr zurüfkgelegr## und bas 25te noch nicht vollcudet ha-
ken, der odberamtliche Befehl, sich längst bis den 16. Fedr. in Pren Geburts-Orten unfeblbar einzufin-
den, oder, wenn sie zu weit entfernt wären, die vorgeschriebene Meß, und Wisitations= Zeitel durch das
Oberamt ihres gegenwärtigen Aufenthalts= Orts hleher einlenden zu lassen. Den 25. # re ·
· «--k Oberamt.
Mergenthbesm. Die Reolssson der Recrutkrungs-Listen und Musterung der Militärpflicheigen
beginar im hiesigen Oberamts-Bezirk am 17. Fedr. d. J. Es werden daber alle von Haußg abwesende
Multärpflichtige, welche am 1. Jan. d. J. das 20 Jahr vollendet und das 25te noch nicht zurükgelegt ha-
den, andurch bfsentlich aufgefordert, insoserne sie nicht vurch fröhere Perordnungen von dem persdalichen
Erscheinen bei der Jahrsmusterung befreit find, sich dis zum 17. Fedr. d. J. in ibrem Geburts= Ort
einzufinden, oder bei dem Otcramt ibres gegenwärtigen Vufenthalte-Orts sich messen, von dem dortigen
Oberamts-Arzt visitiren zu lassen, und die Zeugniße bis zum 17. Febr, anhero einzusenden, widrigen
k. Oberamt.
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salls werden sie als Abwesende hehandelt werden. Den 24. Jan. 15617.