Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Kreise. Eintheilung des Koͤnigreichs in vier Kreise und Benennung derselben 541. Beil. IV. 
Kriegs-Departement. Behoͤrde zur Untscsuchung der Schulden bei dem Kriegs-Depart. 17. 
Vorladung der Gläutiger, Zoz. Neue Drganisation des Kriegs. Ministeriums. Zal. 
Küchengeflle (lozenanate) SVen 9 den Geldzinsen geschlagea und nie mehr in nalura erho- 
ben werden, 541. Beil. 
Knast-Cabinet. Mit der K. — Bibliothek vereiniget, 89. 
L. 
kase und Waaghäusier. Verlängerung des Termins für die zum Zwischenhandel daselbst nie, 
derseiegten 7 Won . Herabsetzung der Gebüdren, 38. 
Landstände. 
Snts . Suun n zu einem Landwirthscheftlichen Verein, 384. Post- 
vorto-Freiheit desselben, 4o. Was wegen der Aufnahme zu beobachten, 443. 
Laubthaler. Wie die framsische Loubehaler dei den # Kassen anzunehmen, . 
Laudemien. Adblö#Lb#nkeit derfseldem, 541. Beil. I1. S. 
Lehen. Die bisherige Sektion der Leden wird mit dem Hopartement der auswärtigen Angelegen- 
heiten vereiniget, 544. 
krbennsen der — Aushebung der Lebenborkeit der Bauerngüter, 541. Beil. U. E 3. 
4here Bestimmungen in Ansehung der Fall= keyen, ebend. insl. dir Erbleben, ebesd. 
S. 4. Ablösbarkeit der Laudemien, der jährlichen Grund= Abgoben vou :½ fl. Zo kr. und 
weniger, ingl. der Tbeilgebähren, ebend. S. 4—6. Algemeine Bestimmungen für die Ab- 
lösung, ebend. 
Keibesstrafen, S. *2 Sachen. 
Leibeigenschaft. Die persfönliche beibeigenschaft mit allen ihren Wirkungen ist vom 1. Januar 
1318 an im gaonzen Umsange des Königreichs aufgehoben, S##. Beil, II. S. 2. Weitere 
dießfalsige Beflimmungen, ederd 
keibbehnen, Leibdbennen, Leivschilünge, Keibsteu ern. Diese Lerloͤnliche Leibeigen- 
shauz · Sesaue sind vom i; Januar i1818 an im ganzen Kreiche aufgchoben, 541. Beil. 
Eichnen . Tinlleserun derselben am bie anatomische Anstalt zu Tübingen, 2. 
Einsen. Erböhter Ausfuhrzoll, 170., Die Ausfuhr gaͤnzlich verboten, 227. Höchster Preis, 2q6. 
. Diese Verfügungen wieder aufgehoben, 36). 
Lotterien. kiegende Göter dürfen nicht mebr durch botterien ausgespielt werden, 169. 
#ungen-Enrzöndung unter dem Rindvieh, S. Viehserche. 
v. 
Magistrate. Sesetzliche Bestimmung die Wahl und Amts--Dauer derselben betr., 315. 
Mabdagoni--Holz. Verzollung desselben, 57. 
Malz. Erhöhter Ausfuhrzoll, 170. Die ** ginzlich verboten, à1y). Höchster Preik, 206. 
Diese Verfügungen wieder aufgrhoden, 330. Versuch den Molzschlamm. zu Brod zu verbacken, 
2a0. Die Uusfubr des Malzes betr. or. 
Markt = Waaren, S. Waaren. 
Massel-Eisen, S. Eisen. 
Medickaal = Wesen. Warnung vor dem Genusse versälschten Biers und Essigs, o. Die 
gelebrten, Rätbe bei der Sektion des Medicinal= Wesens erhalten den Titel: „Medicinal= 
Räthe“, „:43. Medicinal= Collestum, 541. Bell. V. S. 15. Personal- Bestand 
desselden, 542. Beil. Lit. B. S. ö. 619. Krels-- Medieinal= Nath, 541. Beil. V. 
S. 10. (Vergl. Aerzte 2c.)
	        
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