Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Rottweil. Infolge #llechölster Weibmung vain 2. esh wird die Jahramnsteraug der Militä 
EWichuer. nd die Revisien der Rekratirungs, A#sten am 17. Fedr. d. J. dahier den Anfang nehmen. 
werden daher dieienigen Milicärpflichtigen, welche am 1. Jan. das 2066 Jahr zurükgelegt, und das 
23te Jahr noch nicht vollendet haben, anmit aufgefordert, an gedachtem Tage Vormittags 3 Uhr a#f 
dem hlesgen Nathhause zu erscheincn, bei Gefahr als Ungehorsame behandelt, und nach den bestehenden 
Gesczen bestraft zu werden. Unter solchen, welche zu erscheinen haben, sind auch alle neuerlich ans 
den Milikär Entlassenen verstanden, welche nicht als Ercapitulanten, oder Dienstunrücheige frmich 
beadschiedet worden; wogegen denjenigen, welche sich in andern Landvogtelen des Kdnigreichc anfhalten, 
Kan des persdnlichen Erscheinens gestattet ist, sich bel dem Oberamt ihres Aufenthalt-Or#s messen und 
befitiren zu lalsen, und die Certificate hieruber jedoch längstens bis zum 17. Febr. auher einzusenden. 
Den 24. Jan. 1317. . —· .Ohetaqt. « 
Baivisger.diesadkömssteksugdek Restrmgöpflichtigen wird in dem hiesigen Oberamt 
#Monag den 17. Febr. d. J. ihren Aufang nehmen, bez welcher fämtliche Recrurirungspsüchugen, 
welche vom 1. Jan. 4792 bis 51. Dec. 1796 geboren find, mithin vom 20ten bis zum L5ten Jahr zu 
erscheinen haben, und deswegeo solche unter den in den Reaunirungs= Gesezen bestimmeen Strafen vor- 
eluden werden, sich so zu Haus cinzufinden, daß sie amm 17. Febr. d. J. bei'der Musterung erscheinen 
d#nen. Diejenige von diesem Alter, welche a8) aus dem Milstär nur mit Sutlossosss-Scheaen. unàd 
mehr mir förmiichen Abschieden als Ercapitulanten, oder als vollkommen dleustuntüchuig entlassen wure 
den,so wie b) diejenige, welche im lezten Jahre zur rd’xmm— besignirt aber nicht ansgehoben 
wunden, fu# von dieser Stellung nicht befreit. Jedoch ist allen Recrutirungspflichtigen von 20 bis 25 
Jahr, welche entweder #) blsher von der persbnlichen Stellmig befreit waren, oder welche b) in eince 
Sroße# Eutferug von ihrem Heimwesen in Diensten find, gestattet, daß sie eine von dem ihrem Aufe 
enthaks- Ort vorgesegten Obecramt legalisirte Visitanons und Meß= Urkunde einsenden uen, die si „ 
doch voch vo#s dem a7. Nehr. zum Oderamt einzusenden haben. Den 22. Jqu. 18017. K. Oberaun. 
Weinsbers. Die Musterung der Milltatrpflichtigen des hlesigen Oberames usmmt Montag den 
4. Fed. d. J. U#ren Anfang, weshalb alle in den Jahren 1792 bis 1795 inel. geborne Milsrärpflichti#- 
e, ĩniofern sie nicht vom personlichen Erscheinen gesezlich befreit sind, andurch aufgefordert werden, 
ß in ihrem Heimwesen einzufinden, oder von dem Lbera#ns ihres Aufenthalt = Orts legalisirte Zeug- 
m#sse ihres Messes ond sonstiger körperlichen Brauchbarkeic vor der Musterung noch hieher zu übersen- 
den haben; die Ungehorsamen hades sich selbst zuzuschreiben, wenn sie als tüchtig angenommen, und- 
mu in das koos gezogen werden, und sind unter denen Militärpflichilge auch solche Personen verstau- 
den, die schon unter Königl. Militair geßanden, und nur mit Rukmitt in ihre Miltär-Verhältnige 
wieder entlassen wurden. Den 23. Jan. 1817. K. Oberamt. 
  
  
  
Calw. JIn disseitigem Oberamt ist die Anustalt getroffen, daß die Armen gehbrig besorgt werven, 
und michr Ursache baben „dem Bertel nachzuziehen. Sollte es dennoch geschehen, daß sie das auswär- 
ange Publekom brläsligen, so wird geberen, solche an disscitlges Oberamt trausporten - lassen. Den 
30. Jan. 1617. ' K. Oberamt. " 
Meulbreonn. Um dem allgemeln überhand nehmenden Bektel na Moglichren zu stenern, ist 
sa dem hiesigen Odcramt die Eialeitung getrosffen worden, daß von jedem Ort für seine Armen so ge- 
sorgt werde, daß deren keines ndthig hat, dem Bertel nachzugehen. Indem man diß nun dffentlich be- 
kannt mackt, werden allle und jede obrigkeitliche Stellen und Bebdrden ersucht,, dlejenigen disseitigen 
#Amts#ngepbrigen, welche sich irgendwo anf dem Beitel betreten lassen sollten, ohne weiteres festzuhal- 
ten, und an ihre Orts-Obrigkeit zu Verfügung des Weitern einzusenden, wie diports solches auch ge- 
be#n auswä#rige Bettler beobachtet werden wird. Den 28. Jan. 1617. K. Oberamt. 
NRZavensburg. Am Sonntag den 26ten d. Mon. unter dem vormlttägigen Gottesdienst wurde 
i der Behaufung des disseitigen Oberamts-Untergebenen Anton Forstenhduslers zu Mühlenreute, ge- 
wallsamer Wetse eingebrochen, die im Haus befindlich gewesene 19 jährige Theres Egger ermordet. und 
dos vorhandene Bertzeug grdslentheils eniwendet. Dieses Raubmordes hat sich der disseirige Oberamts- 
b#ugchdrige Mathias Duruer von Greur, welcher schan mehrmals wegen Diebereien, Pagwens 2c. mis
	        
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