Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Schfl. Dinkel, 260 Schfl. Haber, 30 Schfl. Gersten und 25 Schfl. lelchte Fruchk, wobel ’«' 
Laby- ejasinedcu * 12. Febr. 2 "t * 10 r *s 
» RechentsbofemCamikylamtsskeudeathaLDienatetzeichneteötellehatdesBefeblerbals 
ten, die bisher in Selbst- Administration gestandene Koͤnigl. Bierbrauerei zu Rechentshofen im dffentli- 
chen Aufstreich an den Meistbictenden aus? — 12 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, zu ver- 
pachren, und daher zu dieser Verhandlung Montag den 10. Merz d. J. bestimmt. Diese Bierbrauerei, 
welche sowohl in Rükficht ihres Umfangs und der vorhandenen, alle mögliche Bequemlichkeit umfassen- 
Den, Einrichtungen, als auch der ausgebreiteten Kuschaft, die bis jezi auf dersclben erhalten worden 
ist, unter die groͤsten im Koͤnigreich gezaͤhlt werden darf, begreift neben den erforderlichen Wohn- und 
Oekonomie= Gebäuden folgende Apperrinenzien in sich: eine Brantenweindrennerei mit vier Brennhäfen, 
die Vorrichtungen zu einer Essigsiederei, eine ganz neu erbaute vorzügliche Mühle unterhalb dem Brau- 
haus mlt einem Gerb = und zwei Mahlgängen, eine kupferne Pfanne von zwanzig Aimern, eine kleinere 
pon sieben Aimern, zwei kupferne Malzddrren, eine Matsch-Maschine, eine Küblmaschine, ein Wasser- 
Drukwerk, zwei kupferne Pumpen, mehrere große Bierkeller, und alle zu dem ausgedehnfesten Betrieb 
derselben erforderlichen Braucrei= und Keller-Gerärhschaften, wozu elinem Beständer nach seinem Wunsche 
enehr oder weniger Gütel an Aekern und Wiesen, ein Vorrath von Malz und Hopfen, lezteres gegen 
Bezablung oder Verzinnsung mit übergeben werden wird. Die Liebhaber werden hiermit eingeladen, 40 
an oben erwähntem Tage Vormittags 9 Uhr in. Rechentshofen einzufnden, und die Bedingungen zu 
vernehmen, wobti bemerkt w#ed, dag die Gegenstände der Verpachtung inzwischen täglich cingeseben 
werden kdunen, daß aber zum Bestand Niemand wlrd zugelassen werden, der sich nicht über sein Prä- 
dikat und ein der Gröôsse des Pacht-Objekts entsprechendes Vermgen mit magistratischen oberamtlich, 
feslegelten Jeugnissen gehdrig auszuweisen vermag, und eine der anderthalbfachen Bestands = Summe 
Und der einfachen des Inventariums gleichkommende Caution entweder in baarem Geld oder in liegen- 
den Gründen stellen kann. Den 12. Febr. 1617. « Koͤn. Cameralamt Freudenthal. 
Rechentshofen, Cameralamts Freudenthal. Die bisber in Selbst-Administratlon gesiandene 
Königl. Maierei zu Rechentshofen soll in Gemäsbelt ergangenen Befebls, an tuͤchtige Bestaͤnder auf 9 
Fahre entweder im Ganzen oder zu zwei abgesonderten Theilcn, im Akkord hingegeben werden, zu wel- 
cher Verhandlung Dienstag der 11. Merz d. J. bestimmt ist. Dieses Maierei= Gut, welches in einer 
medrjäbrigen Selbst-Bewirthschaftung bereits zu einem vorzüglichen Ertrag gebracht worden ist, besteht 
neben den zu einem vollständigen Betrieb desselben erforderlichen Wohn= und Oekonomie-Gebäuden in 
391 Morgen 54 Wril. Ackern, 19 Morg. 4 Vrtl. Esper-und Klee-Aekern und 107 Marf. 1 Vrtl 
Wiesen und werden zu demselben ein besonders schdner Viebstand, theils in Schweizer= theils in All- 
gäuer= Arten bestehend, und alle zur Bewirthschaftung dieses Guts nothige Gerähschaften und Inren- 
kar-S#ücke abgegeben werden. Die Liebhaber ldunen alle Tage von dem Zustande der Güter, des 
Wiehstandes und der Mobilien Einsicht nehmen, zur Perhandlung selbst aber an dem bestimmten Tage 
Vormittags? Uhr in Rechentshofen sich einfinden, wobei angefügt wird, daß nur ganz tüchtige in der 
Landwirtbschaft erfahrne Männer, welche sich nicht nur über ihr Prädicat und das zu einem zweckmäfi- 
gen Berried eines solchen großen Guts erforderliche Vermogen mit magistratischen oberamtlich gestegel- 
teen Zeugnissen gehdrig ausweisen, sondern auch einen den anderthalbfachen Betrag des Bestandgeldes 
sichernde Caution stellen können, zum Pacht zugelassen, mirbin alle diejenige ausgeschlossen werden, 
welche nach vorangegangener Prüfung lhrer Jeugnisse den disseinigen Forderungen nicht angemessen er- 
  
  
funden werden sollten. Den 12. Febr. 18617. Kbn. Cameralamt Freudenthal 
Dewangn= Heuchlingen, Oberamts Aalen. Die Commun-S schaaswoiden von De- 
wangen, welche 200 Stücke Gangvieh, oder 150 Stük Mastvieh, und von Heuchlingen, die 200 Stüke 
erträgt, werden Donnerstag den 20. Febr. auf dem Rathbause dadier auf 1 Jahr im Aufsircich verpach- 
tet. Die Liebhaber werden zu dieser Verhandlung eingeladen. Den 5. Febr. 1617. K. Oberamr. 
Ebingen an der Donau. Die Sommer= ##haafwaide von der Commun Dekkingen, im Erirag 
von 50 Stäken, wird am 5. Merz d. J. im dffentlichen Aufüreich verlichen. Die Liedhaber haben da- 
er aon gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus zu erscheinen. Den 29. Jan. 1817. 
K. Oberamt.
	        
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