Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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andere Helfte aber ein halb Jahr darnach bezahlt werden soll. ) Wird Hauß und Garten nicht # 
der SEigenschaft eines kehens, das mir Dandlohn beleget wurde, sondern in der eines eigenen Gurs wo# 
auf neden der Königl. Steuer aur 4 fl jährlich Grundzgins geleget wied, verkauft werden, und 3) k#- 
ben sich die Kanfslastige Aber ihr besig ndes bir längliches Vermögen und gutes Prädiket zu versehen, 
Den 12. Fehr. 1017. K. Cam ra amt Gaildorf, Graͤfl. Soms-Agenbetn. riuschr 
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cicagesssdekdussr.DieSommerschaafwafdevondckCommnasdaach,welchus 
ClisemäghwikdthetsimdssemlichmAufstkelchvekliebemDiesiebhcbekhabesdahekasst- 
dachtem Tag Vormitags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhauß sich einzufinden. Den 2 — 1817. 
eramt. 
Obereisisheim. Die Schaafwaide zu Obereisisbeim, welche 450 Stuͤcke erträgt, wovoen der 
Schäferel = Beständer 300 Stük rinschlagen darf, und ansehnliche Güter zum Genuß erh#lt, deren Be- 
Ktand dis Michaelis d. J. zu Eude gehr, wird Mittwoch den 5. Merz auf dem Rathhauß zu Heilbronn 
aus 6 Jahre im öffentlichen Aufstreich verlichen, wobdei sich die Liebhaber mit Meister= oder Concessions= 
Briefen Kund obrigkeitllchen Vermogens-Zeugnissen versehen, Vormitrags 10 Uhr einfinden, und die nähe 
re Bedingungen anhdren wollen. Heilbronn, den 15. Febr. 1817. K. Oberamt. 
Ppflanmern. Dlenstags am 4. Merz Nachminags 2 Uhr wird die herrschaftl. Schaafwelde as- 
d## welche 200 Stüke eriägt, auf 3 Jahre verliehen. Die Liebhaber wollen mit odrigkenlichen Jeug- 
nissen üder Prädikat und Vermögen versehen, hiebet sich einfinden. Zugleich wud eine Wohnung ver- 
kauft werden. Heiligkrenzthal, den 11. Febr. 1617. K. Cameralamr. 
Reuttlingen. Der zur beesten Sttungs= Verwoltung gebörige Sennere= Hof Gaisbübl wird 
euf Besehl der Kbnigl. Sertion des Stiftungs-Wesens auf 16 Jahre wieder verlieben werden. 30 die- 
ks. nur eine Viertelstunde von der Stadt entlegenen Hofg#t gehört I) an Gebduden: eine ganze 2 sto“ 
igte Behanzung mit Wohn, und Wirthschafts-Gemächern, Fruchtboden, 1 gewoͤlbtem und 1 getrem- 
tem Keller; 2 Scheuren, 1 Wagenhütte, 2 Laubhütten, samt gerdumiger Hofranbin, m deren Nähde sich 
ein laufender Bronnen besn. II.) an Feldgürern: nach neuem Meß, 36 Morgen, worumer unge- 
fbr 2 Vri. Hanf= und Gemüsgarten, etwa 12 Morgen Akers, das öbrige aber Wieadoden ist, auf 
welchem eine beträchtliche Anzahl sruchtbarer Bäume steht. Das Haus hat Wirthschafts -Gerech- 
Ugkeit und bietet in Verbindung mit der schbnen Lage des Hofguts dem Beständer eine sebr vortheilhofte 
Gelegenheft dar zum guten und unzlichen Beirieh feines Gewerbrs. Die Steuer und Zehnd-Abgade 
ruht auf der Verwaltung. Bel der #. usstreichs= Verhandlung, welche bis Samstag den 1. Merz d. J. 
Vormittags ? Ubr auf dem hiesigen Rathhause vergehen wird, werden nur solche Männer angenemmen, 
welche durch obrigkeitliches Jengnis über soldes Vermogen und ihre landwirthschaftliche Kenminisse sich 
legitimiren kbunen. Die Cautions-Leistung #Kt neben der General-Peirpfändung auf 1200 fl. bestimmt. 
Den 10. Febr. 1817. Stiftungs-Verwaltung. 
Rottenburg am Rekar. In Gemähbeit allergndigsten Besehls werden die dem Staate ge- 
Rrige 2 biesige Madlmühlen samt einer Wohnung, Oekonomie-Gebäude und 13 Mrg. Wilesen, deren 
Pacht sich bis den c. Mai 1647. endigt, entweder einzeln oder zusammen im bffentlichen #usfan wit- 
der verpachtet werden. Die iedhaber knnen diest Gegenstände taͤglich in Augenschein nebmen, und 
werden eingeladen, sich bis Freirag den 21. Merz d. J. Vormittags 9 Uhr auf dem Amts zimm#er des 
Cameralamts mit den nbtbigen Zeugnissen über Vermgen, Kenntniß und Sirtlichkeit verseben, ohne 
welche Niemand zum Ausstreich zugelassen werden kann, sich einzufinden. Den 7. — 1812 
eralamt. 
Stuttgart. Waldenbuch. Der Soldat Thomas Weinhard von Waldenbuch, bat sich von 
Haus entfernk, ohre von seinem — Ausenthalt Nachricht zu geden. Die Cio = Bebbrden 
werden dader ersucht, ihn im Bekretunge sall arreriren und entweder on das Regimerts-Commando zu 
Hohenasperg # er au das Amts-Oberamt ablielern zu lassen. Den 1. Febr. 1617. K. Amts-Oderamt 
Ludwiasburg. Von dem Cemmando in Stuttgart ist der bei der Fuß-Artillerie gestandene 
Gemecke Sebastian Dauer von hier, den 1. Dec. v. J. entwichen. Man bittet deswegen auj solchen 
an fahnden, und ihn im Beiretungsfall hiehtr abliefern zu lassen. Den 16. Jan. 1017. K. Oberamt. 
  
 
	        
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