legenheit, den Orts- Vorsteher zur koslassung zu vermogen, und. entwich nach -oberamtllch angeorbdne-
ter Ergreifung in seinem Wohnorte seinen Waͤchtern in der Nacht vom 6. zum 7. d. M. Es wer-
den nun alle Bebörden, welchen es odliegt, nach Verbrechern zu spähen, ersucht, aus diesen gefähr-
lichen Betrüger forschen ihn im Betretungsfall anhalten, und sicher verwahrt und begleitet hieher
abliesern zu lassen. Den B8. Fehruar 28118. Königl. Oberamts-Verweserei,
Nürtingen. Die herumziehende Catharina Koch, kedig von Bittenseld, Oberamts Waiblin=
gen, ungefähr etlich und Zo Johr alt, von untersetzter Statur, und mit blatternarbigtem Angesicht, hat sich
eines in vorigem Spätjahr in Steihwansen hiesigen Oberamts, begangenen Kleider-Diebstabls sehr
verdächtig, und vor ihrer Arretirung slüchtig gemacht. Sie konnte indessen nicht ausgekundschaftet
werden. Die unterzeichnete Stelle sordert daher alle Königl. Polizen-Behörden auf, auf die Kochin
sahnden zu lassen, und ihre Einlieserung an das hiesige Oberamt auf ihr Betreten zu besorgen. Den
13. Febt. 1816. Koͤnigl. Oberamt.
Maulbronn. Die hienach signakifirte Catbarina Hofmännin von Erlenbach hat sich eines
Diebstahls schuldig und darauf flüchtig gemacht. Alle hoch= und wohllhbliche Polizev-Behörden wr-
den daher geziemend ersucht, auf sie fahnden und im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Sig-
nalement: Catharina Hofmännin, von Erlenbach; ist 24 Jahr alt, mitt#lerer Größe, stark blatter
narbigten braunen Gesichts, und hat eine spitzige Nase; sie war bekleidet mit einer schwarz und weis-
stoffenen Haube mit Flor, zizenen schwärzlichten Schurz und Kittel, einem kottunenen Rock mit vie-
dien Bouquete, einem schwargz seidenen Öplstuch, und ebenen Schuhen. Den 13. Februar 1816.—
- oͤnigl. Oberamt.
Kannstadt. Dorothea, Wittwe des Maurers Eledler von Brettenheim, welche einige Zeit
sich dabier] aufgehalten hat, und deren zwei erwachsene Töchter haden im Laufe des v. M., theils
hier, tbeils in Stuttgart und der Umgegend verschiedene ausgezeichnete Betrügereien begangen. Alle
obrigkeitlichen Stellen werden veswegen ersucht, auf die Liedler und ihre Töchter zu sohnden, solche
im Beiretungsfall zu arretiren und der unterzeichneten Stelle einliesern zu lassen. Den 22. Februar
1818. Koͤnigl. Oberamt.
Kirchbeim. Jalob Schwelzer, Weingartner von Brucken, und Jakob Koͤber, Muͤller von
Oberlenningen, hiesigen Oberamts, sind wegen fortgesetzten leichtsinnigen Lebenswandels, durch Spiel,
Trunkenbeif und Verschwenrung für mundtodt erklärt worden, was mit dem Andang öffentlich be-
kannt gemacht wird, daß alle diejenige, welche Forderungen an die gedachten Personen zu machen
haben, solche innerhalb 4 Wechen bei der Beamtung Oberkenningen, unter der Gefahr des Verlusts
im Unterlassungs-Fall anzeigen, und niemand mehr denselben ohne Wissen und Willen ldrer Ple-
ger, einen Handel ringehen, oder ihnen etwas borgen sollen, bel gleicher Gefahr, Den 6. Februar
1618. . Koͤnigl. Oberamt.
Wiblingen. Durch gnaͤdigstes Dekret vom 10. v. M. hat der Marktflecken Dietenheim die
Erlaubniß erhaĩten, daß der daselbst bestehende Frucht-Markt künftighin vom Montag auf den Dienstag
verlegt, und damit ein gewöhnlicher Wochen-Markt mit sonstigen Vikmalien verbunden werde, welches
anmit zur Sfentlichen Kennniß gebracht wird. Den 20. Februar 1818. Königl. Oderamt.
Kirchbejm. In dem diesseitigen Amteorte Hethlingen, sind die natürliche Kinderblattern aus-
Frbrochen= was zu Jedermanns Wissenschaft und zur Warnung vor allem unnäthigen Verkehr mit
iesem Ort bekannt macht. Den 18. Feb#uar 181. Königl. Oberamt.
Eßlingen. In den diesseitigen Amtsorten Köngen und Wendlingen #und die natürlichen Kin-
derblattern ausgebrochen, welches hiemit zur Warnung vor dem Verkeyr ##it diesen Orten öffentlich
bekannt gemacht wird. Den 19. Frbruar 1916. Königl. Oberemt.