Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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bestimmten Mannschaft abgezogen werden, daher sie auch in denen den * imentern 
zu uͤbergebenden Nationallisten namentlich und mit der Bemerkung aufzufuͤhten sind, 
deß für sie die Einstands= Summe bezahlt worden sey. Sie find aber nur denen im 
Koͤnigreich in Garnisen befindlichen Regimentern in Aufrechnung zu bringen. 
Sentegart, den 36. März 1618. Königl. Nekrutirungs-Kommissien. 
Straf-Erkenutnisse des Königl. Criminal-Gerichts-Hofes fär den Reckar= uad 
S#o#warzwald-Kreis zu Eylingen. Vem Monat Jannar 1818. . 
Am 3. wurde die zu Balingen in Untersuchung gekommene Rebecka Thierin= 
ger, von Erzingen) wegen wiederholeen Ehebruchs, mit einer zwantigwöchigen 
Vuchthaus, Strafe belegt. 
Den 5. ist gegen den zu Rottweil verhafteten Johann Schemp, von Winterlin- 
gen, Oberamts Balingen, wegen wiederholter ausgezeichneter Diebstähle neben 
dem Kostens= und Schadens-Ersaß, eine drei und einhalbshrige Juchthaus- 
Arbeit ausgeserochen, und wegen nachheriger Einsperrung in ein JZwangs= Arbeits, 
Haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens für die Dauer von drei Jahren, 
das Röchige verfügt worden. 
An demselben Tage wurde gegen den im Jwangs- Arbeits- Hause zu Roteenburg 
befindlichen) in Untersuchung gekommenen, Johann Jakob Raith, von Kayh, Ober- 
amts Herrenberg, wegen muthwilligen Quernlirens und greber Widerspenstigkeit, 
wiederholt die fernere Reclusion im Zwangs= Arbeits= Hause auf ein Jahr lang 
angeordnet. 
s An demselben 53 ist der zu Sßlingen verhaftete Johann Georg Klauser, von 
Echterdingen, Amts, Oberamts Stuttgart, wegen wiederholten Diebstahls neben dem 
Ersatze aller Kosten und des Schadens, zu einer zehnmonatlichen Zuchthausstrafe 
und nachheriger Verwahrung in einem Zwangs= Arbeitshause bis zu erprobter Bes- 
serung, jedoch wenigstens auf sechs Monate) verurtheilt worden. - 
An demselben Tage wurde gegen den zu Rottenburg in Veihafe und Unterfu- 
chung gekommenen Johann Lischer, von Steinhofen, fürstlich Hechmngischen Gebiets, 
wegen ausgezeichneten Diebstahls, Betrugs und Falschung, neben dem Kostens- und 
Schadens-Ersatz eine fünfmonatliche Vestungs, Arbeit erkanne) und die nachherige 
Verweisung ans den Känigl. Staaten verfügt. ’ 
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bestraft worden. « . 
Den 12. wurde der zu Eßlingen in Untersuchung gekommene Georg Friederich 
Hamm von da, wegen Widersetzlichkeit und Concubinats, nebea dem Erfatz der ihm 
iugeschiedenen Kosten, zu einer drei und einhalbmonatlichen Vestungs= Arbeit verur- 
theilt. . . 
An demselben Tage ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Michael Walker, von Hutzenbach, Oberamts Freudenstadt, wegen Pferddiebstahls
	        
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