Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

13. 
neben W Kostens= und Schadens, Ersatz mit sechsmonatlicher Vestungs= Arbeit de- 
egt worden. - .- 
An oemselben Tage ist gegen den zu Urach verhafteten Johann Handel, von 
Dettingen, Oberamts Arach, wegen großen Fruchtdiebstohls und unerlaubten Ge- 
wehrbesitzes neben dem Ersaße aller Kosten und des Schadens eine fünfmonatliche 
Bestungs-Arbeit ausgesprochen, und die Confiscation des Gewehrs verfügt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Johann Schwarz, von Untertürkheim, Oberamts Kanustadt, wegen eines 
#roßen und qualisicirten Diebstahls neben dem Kosten und Schadeno, Ersatz mit ei- 
ner fünfmonatlichen Vestungs, Arbeit bestraft. -«" «,.-. 
Unter dem 15. ist gegen nachstehende zu Rotkweil wegen Diebstahls, Vagierens 
und Concubinats verhaftele Personen folgendes Erkenniniß ausgesprochen warden: 
als gegen . Maria Anna Mößmer, von Rackshausen, Oberamts Spaichingen, eine 
einjährige Zuchthausstrafe, und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Arbeitshaus 
auf wenigstens sechs Monake; 2. Barbara Schenk, von Bühlingen, Oberamts Rottweil, eie 
ne fünfmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs- 
rbeikshaus auf wenigstens drei Monake; und 3. Ignaz Seng, von Schörzingen, 
Oberamts Spoichingen, eine siebenmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Ver- 
wahrung in einem JZwangs, Arbeitshause auf wenigstens vier Monate. 
An demselben Tage wurde die zu Hellbronn in Verhaft und Untersuchung ge- 
kommene Margaretha Wolfgang, von Tonbronn, Oberamts Besigheim, wegen ver- 
übten Ehebruchs und nachheriger, unter gefährlichen Umständen vollführter Aussez= 
ung ihres Kindes, neben Bezahlung sémmelicher Kosten und mit Einrechnung eines 
“ ves erstandenen Arrests, noch zu einer fünfmonatlichen Juchthausstrase verur- 
theilt. · . 
Un demselben Tage ist gegen die zu Stuttgart verhaftete Friedericka Kinklin, 
von Stuttgart, wegen vernbten Betrugs und wiederholter Hurerei eine neunmo- 
narliche Juchthausstrafe ausgesprochen), und die nachherige Ausweisung aus der K#- 
nigl. Restddenzstadt verfügt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Eßlingen in Verhafe und Untersuchung ge- 
kommene Jakob Ege, von Leonberg, wegen wiederholter ausgczeichneter Frucht, und 
Felodiebstáhle, neben dem Ersatz des Schadens und der ihm zuerkannten Kosten, nach. 
vorgängiger halbstündiger Ausstellung auf die Schandbühne mit aufgeheftetem Jettel 
4. Felddieb“, zu einjéhriger Bestungs, Arbeit und nachheriger Reckusion in ein Zwängs- 
Urbeitshaus, und zwar auf dle Dauer von wenigstens sechs Nonaten, verurtheilk. 
Den 1y. ist der zu Heilbronn verhaftete Adam Weller, von der Althütte, Ober- 
amts Backnang, wegen wiederholten und gualisteirten Diebstahls, neben dem Erfaßze 
des Schadens und der ihm zugeschiedenen Kosten, mit einer sechsmonatlichen Vestungs- 
Te#eit und nachheriger Einsperrung in ein Jwangs= Arbeltshaus auf drei Monate 
bestrefkt worden. « « · 
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gekommenen Andreas Benning, von Mezingen, Oberamts Urach, wegen wiederholten 
 
	        
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