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Pfarrer Becher in Bohlheim, Dekanats Heidenheim, die erledigte Pfarrei Bi,
kelsbers, Dibzese Bahlingen, übertragen. ,
Vermög= hechsten Dekrets vom 5. d. M., wurde der Ober-Lieutenant v.
Kuhn vom 6. Inkanterie Regiment zum Invaliden-Corps versetzt, und
vom 7. April ist der pensionirte Major Franz v. Miller dem 6. Iufante,
rie-Regimente zugetheilt, und . ,
verobekiciemenatv.Eybvom5.Infanterie-NegimentezorAttillerieveki
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TuttliuqnhIm21.FebkuatMIAbendQåIUbhisi»indem.jhaukedessöwemviktbs
Kobler zu Thuningen Feuer ausgebrochen, welches unter den eingetretenen sehr unguͤnstigen Umstaͤn-
den suͤr den panzen Ort batte höchst verderblic werden können. Das drohende Unglück wurde jedoch
durch die Tb#tigkeit der Einwohner von Thuningen, 1 vorzüglich aber durch die Entschlossenheit
des Schmids Voßeler daselbst abgewendek, welcher mitten unter den Feuerflocken, welche das brennen-
de Kamin bei einem bestigen Wind auf das Schindeldoch berumwarf, sdlches mittelst einer Feuer-
leiter bestieg, und dem weikern Ausbruch des Feuers dadurch Schranken setzte, daß er die obere Oeff-
nung des Kamins mit einem großen, stark durchwsserten, Tuche bedeckte, und hiedurch die Entzündung
des Daches und der degachbarten Häuser perhinderte. Se. Königl. Majestät daben nun, lauf
Ockrate des Königl. Ministeriun# des Innsen vom 9. d. M.) den Schmid Voßeler, für seine dei vie-
ser Fruerêbrunst ezeigte Enischlossenheit unt gleliistete volzügliche D#en, mit einem Gratial von
2° fl. a Uerhusrvollst zu helohnen, gerudt,, alch olles zu Wesse Kenmni zu bringen, die unter-
zeichnete Sirge für Hllicht b#t. Den 17. Miiz 18.. Sulnigl. Oberamt.
Sanlgau. Zufolge allerböchstem Dekrets der Königl. Reglerung für den Donau.Kreis vom.
au. vorigen Monats wird der :4 jährige Kaver Knohr zu Mengen, so wie der Kaufmaon Joseph
Hoso von da, wegen der durch eigene ebensgesehe bewirkten Rettung- des Knaben Joham Eberhard
voselbst vom Ertrinken; dann der Schlofer Jakfob Kekler, und d.r Mattheus Wilbelm Weber von
da, wegen der dabeti bewiesenen Witigen Hussleistung andurch #ffentlich delobt. Den -. April i8i8.
"·«'«- ! »O « ·-.- Koͤngl. Oberam.
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. Wergentbeim. In Gemäßheit allerhöchsten Befehls soll die berrschaftliche Schnest= Oel-
bkob Gips= und Woaltmähle, auch Hanfreibe, verpachtet oder verkauft werden. Die Mühle
welche : Vierkelstunde von Mergentheim an der Straße nach Würzburg liegt, und durch die Tauber
trieben wird, ist einer Wobnung für den Pächter, eintm Deklkeller und der erforderlichen
ips Magazinen versthen. Ole Werke sind sämmtlich im besten Zustante. Zu dieser Vertandlung
ist Montag der 20. Aptil d. J. Vormittags 6 Uhr bestimmt, wozu die Liebhaber mit dem Anhang
eingeladen werden, daß nur diejenigen, welche sich mit oberamtlich gesiegelten Jeugnissen über ibt
Pratdikat und Vermoͤgen Stbprig ausweisen können, zum Aufstreich werden zugelassen werden. Die
Verdandlung ist in der Nüdte Sohnunz. Den 23. März 16119. ,»«. Kameralamt.
kudwizgbkurz. Vem 7. April an wird in jeder Woche d. M.' und zwar Dienstags und
Dennerstags, mit Ausnahme der .. und Fevertäge Vormiktags von 0 bis à1 Uhr und Nachmittags
von 2# bis 4 Udr, in den untern Süälen des Königl. Schlosses zu Mudwigsburg eine bedeutende Anzahl
von Mobilien jeder Gattung, bestehend in Tischen, Kemoden, Schränken, Kanapees, Fauteuils, Sessel
und Stühlen, Bettladen, Nachttischen, vergoldeten Consol-Tischen mit Marmor= und andern Platten,
Esuchter, Guandols, Kron= und Wandleuchter und Laternen von Messing. Eisen und Holz, ferner Ge-
schirr von Mesung, Zinn unt Eis. n, Ulrgehäuse ven Bronze, Vasen und Au'sätze von Dorzellain, Fa-
vanc: und laquirter Arbeit, oltem Schreinerw. #k, Päcke mit Seldenzeug, endlich Betten und Matra-
zen, gegen gliich baare Bezahlung im öffentlichen Aufstriich verkauft, wozu die Litbhaber eingeladen
werden. Den 2. April 1818.