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Uln.Da der am 2. dieses Monats vorgegangente Verkauf des Etofier-Gebaͤubes zu Soͤstingen
nicht genehmigt und inzwischen auf dieses Verkaufs-Obiekt noch ein Nachgebet gelegt worden ,
i wird in Gemäßteelt elnes böchsten Befehdls vom 20. dieses Wonsts ein abermaliger Verkaufsveras
am Freitag den 24. bieses Monats Vormittags 10 Uhr in dem Klostergebaude LK## vorgenommes,
welches den Kaufs-Eiebhabern bledurch bekannt gemacht wird. Den 11. April 2816. Königl. Kameralemt.
! Heeilbrorn. Bei unterzeichneter Stelle ist täglich zu daben gegen baare Bezadlung nordischer
Weizen und Gersten in kieinern und größern Parthien. Den 13. April 1810.
!4“ " — Adaigl.sauekalvemalkung.
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an die Meistbietende zu verkaufen. Diese Berkäuse werden am Freitag den 24. dieses Monats vorge-
nommen, und die Liebhaber eingeladen, sich an diesem Tage Vermittags 0 Udr in der Kameral-
Verwaliung dahier bei der Ausßreichs-Verhandlung einzufinden. Den 24. April 1810.
1 Koͤnigl. Kamertalamt.
Stuttgart. Dienstag den 28. April à818 werden von der unterzeichneten Stelle ungefähr
Cenkner bei der Königl. Hofskonomie undrauchbare Wachslichter-Stumpen in Quantitaͤten von 14
Centner gegen baare S.n im Aufsstreich verkauft, wozu die Liebhaber in die Silberkammer im
alten Schlosse Bormittags 9 Uhr, eingeladen werden. Stultgart, den 15. April 1816.
Königl. Ober-Ho'meisteramt.
Lbauffen. Da der Bestand der herrschaftlichen Schäserei zu Hobenstein an nächst Wichaelts
zu Ende gedt, so wird solche am 20. April dieses Jahrs, von Micheelis 1918 bis Martini augs5%
Wieder verlieden werden. Ein Beständer darf 35° bis 300 Stück Zucht= und Hammelwaare einschla-
schlagen, und außer sreier Wohnung, Stallung und Heubeden noch 3 Mrg. 3: Vrt. 3 Rih. Wiesen
benießen. Die biebhaber hiezu haben sich mit gerichtlichen Zeugnissen über ihre Auß#sbrung und Ber-
mögens-Umstände verseben, an gedachtem Tag Vormittags Uhr, auf dem Rathhause in Hoyenstein
Finzusinden. Den 31. März 1318. Königl. Kameralamt.
Heidenbeim. Das unterzeichnete Kameralamt ist beaustragt worden, die Sommer und Win-
ber. Schaaswelde zu Zang, blesigen Oberamts, deren Bestand auf nichst Georgi zu Ende gehet, wieder
auf 3 Jadre zu verleihen, wozu Freitag der #4. dieses anberaumt ist. Auf dlese Welde, welche einem
Beständer sammt dem Hförch-Nutzen berlassen wird, dürfen 2°0 Stäck Schaafe geschlagen werden,
und geht die Verhandlung an bemeldtem Tage Bormittags um do Uhr in der Kameralamts-Wohmms
vor sich, wodei sich die zur Pachtung berechtigten Liebhaber mit den ersorderlichen oberamtiichen Zeug-
nissen einfinden können, Den 8. April 1818. Königl. Kameralamt.
Maulbronn. Dos Scheuelberg-Hofgut zu Maulbronn, dessen Berleibung und Bestandtheile
Man im Staats und Regierungs. Blatt 3618, Nro. 8. S. 63 bekannt gemacht hat, wird in nochmalige
Verleihung gebracht, am a3. April „818 Vormittags 20 Uhr dei dem Kameralamte zu Maulhronn,
we nur diejenigen Liebhaber zugelassen werden, welche mit oberamtlich gesiegelten gerichtlihen Zeug-
nissin erweifen, ein freles Vermogen von wenigstens drei tausend Gulden zu besitzen, und zute Kennẽ-
nisse im Betriebe der Landwirkhschaft, nebst sons gutem Drädikat zu haben. Das Gut enihält, neden
den nöthigen Gebquden in gutem Stande, Gärten, a Mrg. 1 1/2 Bri. Wiesen, 32 Meg. 12 Brt.
Aecher. 77 Mig. :„ 1/8 Bri. Den 0 Upril 1818. Känigl. Kameralamt.
Stuttgart. Da auf höchsten Besebl der dem Königl. Militär auf den Kameral-Küästen au-
##wiesene Haber, künftig durch Accerd beigefübrt werden solle, und man üÜber diese Beisuhr am
Kreitag, ren 24. dieses Monats, Vormiktags o Uhr, eine Abstreicos-Verhandlung in der #isseltigen
SCanzlel vorzunehmen gedenkt, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit die-
jenige, walche sich diesem Aekkord unterzieden wollen, mit obrigkeitlichen Vermögens Jeugnißen ver-
P###, sich dei dieser Berhandlung einfinden können. Den 13. April 1916.
Administrations Sektion drs Königl. Krlegs-Departements.
X Hiezu eine Beilage.)