Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Charakter zu aͤußern ist, beweisen koͤnnen, daß sie uͤber ein im Reiche gelegene Of- 
ficin zu disponiren, und ein hinreichendes Vermoͤgen haben, um eine Kaution von 
3ooo fl. zu leisten, aufgefordert, sich an gedachtem Tage in der Consistorial-Kanjz- 
lei einzufinden, und der Verhandlung anzuüwohnen. Zugleich bemerkt man, daß sie 
die Pacht, Bedingungen noch vor der Subhastation auf der Consistorial-Registtatut 
einsehen koͤnnen. Stuttgart, den 21. April 1818. 
Koͤnigl. evangelisches Consistorium. 
Straf-Erkenntnisse des Koͤnsgl. Criminal-Gerichts, Hofs für den Nkar= und Schwarz- 
wald- Kreis zu Efslingen. Vom Monat Februat 1810. (Beschluß.); 
Den ig. ist gegen die zu Eßlingan in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Ppilippine Ehristiane Feigel von da, wegen mehrerer Diebstaͤhle und Bettugs, eine 
viermonatliche, und gegen die Catharina Friederika Eberwein von da, wegen va. 
gefolgter Theilnahme an diesen Diebsiählen und gegebener Anleitung hiezu) sleich- 
falls eine viermonatliche Juchthaus = Strafe erkanne, auch rücksichctlich der Kosten 
und, des Schadens, das Angemessene verfügr worden. 
An demselben Tage wurde die zu Ludwigsburg verhaftetr Catharina Fischer, 
von Ostelsheim, Oberamts Calw., wegen Vagirens, Betrugs und britten Diebstahls, 
neben dem Ersaße der ihr zugeschiedenen Kosten und des Schadens, zu einer acht" 
monatlichen Zuchthaus-Strafe" und nachheriger Verwohrung in einem Zwangs= 
Fi bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf vier Monate: verur- 
eilt. 
An demselben Tage ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Matheus Schneider, von Thieringen, Oberamts Bahlingen) wegen wiederholten 
Schaafdiebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des Schadens, mit einer vier- 
monatlichen Vestungs-Strafe betegt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Rottenburg verhaftete Michael Baumann, 
von Entringen, Oberamts Herrenberg, wegen Betrugs, neben dem Erlaße der Ko- 
sten und des Schadens, mit fünfmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft. 
Unter dem 35. ist gegen die zu Waiblingen in Untersuchung gekommene Johann 
Georg Zügelsche Ehefrau, von Murrhart# Oberamts. Backnang, wegen grober In- 
jurien, neben dem Ersatze der ihr zugeschiedenen Kosten, eine sechsmoͤnatliche Zucht- 
haus-Strafe ausgesprachen worden. 
Den 2:5. wurde der zu Heilbronn verhaftete Jakob Friedrich Nahm von da 
wegen fortgesebter Diebstähle), und wegen eines versuchten aualesicirten Diebstablst 
zu einer achtzehenmonatlichen Vestungs-Strafe so wie zu Bezahlung, der Kosten 
veruttheilt. 
(Inter dem :y7 ist der zu Nottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene- 
Johann Pfersich, von Frommern, Oberamts. Bahlingen, wegen wiederholten Dieb- 
flahls und verübten Betrugs), so wie wegen unehlichen Beischlafs, Medikastrirens
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.