Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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und verbotenen Beshes von Schießgewehren, neben Juscheidung aller Kosten und 
des Schadens, Ersatzes, zu dritthalefähriger Zuchthaus-Strafe, und nachberiger 
Einsperrung in einem Zwangs= Arbeltshaue bis zu erprobter Besserung, wenigsteus 
aber auf die Dauer von ein und einem halben Jahre, verurtheilt worden. 
An demselden Tage wurde der zu Rottenburg verhaftete Johann Michael Gutt, 
brod, von Bodelshausen, Oberamts Rottenburg,) wegen der ihm zur Last fallenden 
Doppel,Ehe, neben dem Ersatze aller Kosten, mit einer einjährizen Juchthaus= Stra“ 
fe belegt. 
An demselben Tage ist gegen den zu Eßlingen in Untersuchung gekommmenen 
Buͤrgermeister und Pfleger Michael Woͤrner, von Feuerbach, Amts--Oberamts Stutt- 
gart, wegen gesetzten Kassenrests bei dem Buͤrgermeisteramte, dann wegen seiner 
Pflegichafts= Reste, und wegen der zu den Pflegschaften gefertigten zwei falschen 
Schuldscheine, ingleichen wegen des bei seinem Gaut sich ergeben habenden Aus- 
falles, neben Caslatton und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung eines öffentlichen 
Amces und fernerer Verwaltung einer Pflegschaft, auch Ersetzung aller Kosten und 
der Reste sammt Zinsen, eine zwei= und einhalbjsährige Zuchthaus- Strafe ausge- 
sprochen worden. 
  
Vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 17. d. M. wutrde dem Hauptmann II. Classe 
der Artillerie v. Rabus, die gebetene Entlassung aus dem Koͤnigl. Militär er- 
theilt, 
der Unter--Lieutenant Schoöpfer vom 1. Infamerie-Regiment zur Artillerie, und 
vermöge höchsten Dekrets vom à31. der Ober-Lieutenant v. Schreiner vom 
5. zum :. Jafanterie-Regiment versetzt. 
Gestorben ist u Comburg den :7. April der Hauptmann 1I. Classe des Invall, 
den= Corps v. Nerow. « 
Se.Königl.MajestöthabenvermögeResolukiouvomIs.l.M.dieerce- 
digte Pfarrei Upfingen, Dioͤcese Urach, dem Vikar M. Magirus, zu Weilheim, 
Dicese Kirchheim, 
vermöge höchster Entschließung vom 17. I. M. die erledigte katbolische Pfar- 
rei Kirchen, Oberamts Ehingen) dem Pfarr-Caplan v. Kreysern, in From- 
menhausen) 
vermoge hechster Entschließung vom 18. I. M. die erledigee Stadt-Pfarrei 
Weilheim, Dliôrese Kuchheim, dem Pfarrer Lederer in Grutbingen, Diöcese 
Urach, und 
die erledigte Pfarrei Gersterten, Didcese Heidenheim, dem Pfarrer Weyher- 
mann) in Gucienderg, Diorele Kirchheim, Inédigst zu übertragen geruht.
	        
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