Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Marbach.  Da  von  der  Koͤnigl.  Reglerung  in  udwigshurg  bie  om  27.  Märg  I.  J.  vorgenem-Mene
  Verlelhung  der  Schaafwelden  von  Grenau  und  Asfalterbach,  nicht  genehmigt,  sondein  eine  adermalige
  Verleihung  derlelden  in  den  Orten  selbst  angeordnet  worden  ist,  se  werden  diese  Scalwelden,
  und  zwar  die  von  Gronan,  welche  200  Stück  erträgt,  von  denen  die  eine  Hälste  der  ##eständer,
  die  endere  die  ———  einzuschlagem  derechtigt  iß,  Mutwoch  den  20.  Mei  l.  J.  Vormittags
  10  Uor,  auf  dem  Rathhause  daseldst,  die  von  Affalterbach  aber,  die  360  Stäck  erträgt,  von
denen  der  Schäfer  320  und  die  Commun  24°  Stück  halten  darf,  an  dem  darauf  solgenden  Donnerstag
  den  21.  Mal  gleichfalls  Vormitzag  20  Uhr  auf  dem  Nathhause,  aufs  Neue  im  ösfentlichen  Auf-Kreich
  verliehen  werden,  wobei  sich  die  kiebhaber  tinfinden  wollen.  Den  ##1.  April  1816.

-  Koͤnigl.  Obetamt.

Maulbronn.  In  hiesigem  Oberamte  werden  die  Sommer-  und  Winter-Schaafweiden  in  solgenden
  Ortschaften  auf  3  Jahre  von  Michaelis  „6818  bis  1831  im  Ausstreich  verliehen  werden,  und
zwar:  Freitag  den  23.  Mai  d  J.  die  von  Knittlingen,  welche  800  Siük  erträgt,  woran  die  Bürgerschaf
  200  Stück  einschlagen  darf,  und  wo  der  Beständer  ein  Schaatbans,  nebst  ungefähr  6  Morten
  Wiesta  genieht;  die  von  Derdingen,  wo  die  Welde  voo  Stück  erträgt,  woran  die  Bürgerschaft
die  Halste  einschlgen  darf,  urd  wo  B.änder  ein  Schaafbgus  und  10  Morgen  Wiesen  genießt;
die,  von  Kieudenstein,  welche  200  Stück  erträgt,  woran  die  SWrgerschant  30  Stäck  einschlagen  darf;
Beständer  genießt  frive  Wohnung,  1  Morgen  Feid,  6  Nacht  Wahlpferch  und  alle  bürgerliche  Beneficien;
  die  von  Diesenbach,  welche  180  Stück  ertrdg,  wovon  die  Bürgerschaft  50  Stück  einschlagen
  dart;  der  Beftänder  genießt  freye  Wohnung,  Stall  und  Scheuer;  die  von  3iisersweiber,
welcke  375  Stück  erträgt,  woran  die  Bürgerschast  50  Stück  einschlagen  daf;  Beständer  genießt  frepe
Wobnung  und  Stallung,  6  Nichte  Wohlpferch  und  die  bürgerlichen  Beneficien.  Sam  a  den  23.
Mia',  die  von  Pirngen  Möhlaktr,  welche  556  Stück  erträgt,  wovon  die  Bürgerscheft  Joo  Srück
einschltagen  darf;  Beständer  genießt  das  Schaakdaus  und  die  dazu  gehörigen  Gärten;  die  von
Gros  Glattbach,  sie  erträgt  350  Stück,  woran  die  Bürgerschaft  die  Iste  einiclagen  darf,  und  wo
Bestsder  das  Schsafdaus  und  alle  bürgerliche  Benesicien  genietzt;  die  zu  Licyhingen,  sie  erträgt
4%  Stück,  wovon  die  Bürgerschaft  die  Hälfte  einschlagen  darf.  Beständer  genletzt  des  Schoathaus
nebst  14  RNutben  Küchengarten  und  alle  bürgerliche  Beueficken;  die  von  Sternentels;  sie  erträgt  300.
Släck,  woran  dee  Bürgerschaft  nichts  einschlagen  darf,  urd  Beständen  genteßt  daß.  Schasbaus  nebst
allen  hürgerlichen  Beneficien;  die  zu  Pivache,  mit  225  Stück,  woran  die  Burgerschast  00  Stück
einschlagen  darf;  der  Beständer  genießt  ein  Schaashans,  „  Morgzen  Wiesen,  31  Brt.  Garen,
5  Rih.  Krantland  und  alle  dürgerliche  Beneficien.  Diejenige  nun,  welche  zu  diesen  Weiden  kust
doben  und  sich  binläuglich  legitimmen  können,  haben  sich  an  oblgen  Tagen  um  9  Ubr  in  dem  biesigen
  Klofterwinthshaus  einzufinden.  Den  22.  April  1818.  Königl.  Oberamt.

Welnsberg.  Da  dle  Verleihung  der  Commun,=  Schaafweide  von  Ober=  und  Unter-Heinerieth,
  welche  35o  Stück  Schaafe  erträgt,  wovon  der  Schäser  350  Stücke  einschlagen
und  eine  freye  Wohnung  deziehen  darf,  die  böhere  Genehmigung  nicht  erhalten  het,  so  wird  solche
dis  Montag  den  73.  8  Vormittags  10  Uhr  auf  die  3  Jahre  von  Michaelis  1818  bis  1821  auf
dem  Rathhause  zu  Unter-Heinerieth  verliehen  werden,  wovei  sich  die  Liebhaber  einsinden  koͤnnen.  Den
26.  Aptil  1818.  Koͤnigl.  Oberamt.

 

Nottweil.  Nachbenonnte  Militärpflichtige,  welch  erst  kürzlich  der  Aushebung  entwichen  sind,
werden  demit  öffentlich,  und  zwar  unter  der  Androhusg  ausgefordert,  daß  wenn  sie  sich  nicht  längens
  binnen  14  Tagen  in  ihr  H.  imwesen  begeden,  die  geseziuch  deslimmten  Stresen  gegen  sie  c.tee#-ten
  werden,  als:  Sedastian  Bauntie,  von  ##kendorf;  Blasius  Sch-eider,  von  Wellenringen;  Viichatl
Seeburger,  Matheus  Jaiß  und  An#ton  Bühler,  von  Gößlingen;  Martin  Maier,  von  Fihklingen,  und
Thomes  Eink  von  Vilingendorf.  Den  28.  April  2610.  Königl.  Oberemt.