Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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18) der zu Mergentheim verhaftet gewesene Friedrich Denner, von Mittelbach, Ober- 
amts Gerabronn, wegen ausgezeichneten Schaaf-Diebstahls, und wegen Concu- 
binats, mit viermonatlicher Dengo,rter. belegt; und 
19) der zu Ulm verhaftet gewesene Anton Ege, von Hagenbuch, Oberamts Biberach, 
wegen großen und qualisteirten Diebstahls zu neunmonatlicher Bestungs, Arbeit 
verurtheilt worden. 
Am :7. Mérz wurde: 
20) die Cäzilia Blatterer, von Altheim, Oberames Wiblingen, wegen großen, ein- 
« fachen Diebstahls mit sechsmonatlicher Zuchthaus-Sttafe belegt; und 
21) gegen den zu Mergentheim in Untersuchung gestandenen, Georg Adam Ritter, 
von Engelhardshausen, Oberamts Gerabrenn, wegen großen und qualifieirten 
Diebstahls, eine sechsmonatliche Juchthaus-Strafe ausgesprochen. 
Am 31. Müärx ist: 
3#) gegen Johannes Frey, von Gmünd, erkannt worden, daß er nach Erstehung des 
Rests der ihm am a1#. Juni 1816 zuerkannten einfáhrigen Bestungs-Strafe, wegen 
Entweichung voen der Pestung mit achtmonatlicher Vestungs,Arbeic, sodann wegen 
Berrag= mittelst Führung eines falschen Namens, und Vorweisung eines fal- 
schen Taufscheins, auch wegen eines wiederholten Diebstahls an Lebens-Mitteln, 
und wegen einer wiederholten Geldunterschlagung, mit achtmonatlicher Bestungs- 
Urbeit bestraft werden selle, und darauf die ebenfalls am 21. Juni 18:6 er- 
kannte sechsmonatliche Sinsperrung in ein Arbeitshaus an ihm in Vollzug zu 
setzen sei. 
Auch wurde: 
23) gegen den zu Altdorf verhaftet gewesenen Johann Geort Schenk, von Moosheim, 
Oberamts Saulgau, erkannt, daß er nach Erstehung des Rests der ihm im Jahr 
#60) wegen Straßen, Raubs zuerkannten, aber durch seine Flucht unterbrochenen 
lehenséhrigen Vestungs-Arbeitsstrafe, wegen der auf seiner Flucht verübten veuer- 
sichen Diedstahle, mit einer weiteren achtmonatlichen Vestungs-Arbeit zu be- 
rafen soi; 4 ..» 
u)wurdediezuEIwangenvexbaftetgeweseneVeronikaSchwid,vollllntktbdbingysh 
Oberamts Gmuͤnd, wegen wiederholten Waaren-Diebstahls, zu siebenmonatli- 
ccher Zuchthaus: Strafe) und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Atbeits- 
hause auf drei Monate,) verurtheilt; und . ,»-,.-, 
25) in Untersuchungs-Sachen gegen die zu Ulm verhaftet gewefenen Matthias 
Pflumm, von Pflummern, und Matthdus Großbaien, von Beiligkreuzihal, we- 
gen gemeinschaftlich veruͤbten, durch Einbruch aualificirten hefhruͤchent Dier- 
stahls, jeder mit sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft. si-
	        
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