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tern empfohlen, sowohl die Viehhalter als die Schiffet, auf die Preise, welche
an jenem Volksfeste ausgetheillt werden, aufmerksam' zu machen und daruͤber iu
belehren. Stutegart den 35. April 1318. « «
Ministerien des Innern und der Residenz-Polizei.
v. Otto. Phull.
Herabsetzung der Extra= Post-Taxe.
Sufolge Königl. Entschließung vom 8. Mai ist die Extra-Yost-Tare von 1fl.
45 kr. auf: fl. 30 kr. für ein Pferd und eine Station herabgeseht worden, welches
hiemit zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht wird. Stuttgart, den
1z. Mai 1818. Königl. Ministerium des Innern.
· v. tto.
Nachtrag zu den Nro. 47. des Staats= und Regierungs Blatts 1816 bekennt gemachten
Schul-Conferenz Direktoren. "
Unter Beziehung auf die Anordnung der Schul-Conferenz-Directeren in Nro. 47.
des Königl. Staats= und Regierungs, Blatts 18316. wird hiemit als Nachtrag be-
kannt gemacht, daß die Schullehrer= Conferenzen in der Diöbzese Reutlingen in zwei
Districte abgetheilt und zwar für den Ersten die Orte: Genkingen, Undingen, Will-
mandingen, Erpfingen, Mägerkingen und Hausen an der Lauchert bestimmt, und
die Direction derselben dem Pfarrer Dörr zu Erpfingen übertragen, und für den
zweiten Distriec unter der gemeinschaftlichen Direction des Diakonus Brehm zu
Reutlingen und des Pfarrers Hoffmans zu Bezingen, die Orte: Rentlingen,
Pfullinsen, Unter, und Oberhausen, Honau,) Holzelsingen, Bezingen, Wannweil
Ohmenhausen, Gernaringen und Bronnweiler bestimmt, und für die Conferenzen des
ersten Districts der Ort Erpfingen und für die des zweiten die Stadt Reutlingen
ausersehen worden ist. Stuttant den 5. Mai 1373. ç
Königl. evangelisches Consistorium.
Se. Königl. Majestätc haben vermöge höchster Entschlieuns vom S. I. M. die
erledigte Pfarrei Bohlheim, Diözese Heidenheim, dem Pfarrer Klemm in Bergen-
weiler, eben dieser Diözese, und Om » ·
vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 10. 1. M. die erledigte Pfarrei Auen-
stein, Diözese Marbach) dem Pfarr Vikar Hauff zu Nayenfels, Dekanats Weins-
berg) gnädigst übertragen. "% -
Urstamm-diesesMonatswurdederllnterlieutenankv.Durham-Juni
s.JnfanterieiRegimeatVersetzt-
Von dem Koͤnigl. Medieinal-Collegium wurde am 5. I. M. dem Med. Dr. Getthold
Joh. Friedrich Zeller, von Marbach gebürtig, nach erstandener Prüfung die
Erlaubniß zur Ausübung der Arzneikunde ertheilt-