Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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legten, und dem Zweck entsprechenden Plan mit Hülfe eines Cassiers beforgt, die 
Resultate aber zu bestimmten Zeiten den Commissarien mitgetheilt und von diesen 
der Central, Leitung vorgelegt. 
Auf diese Art ist donn nicht nur für eine wohlbegründete und gewissenhafte 
Gescháftsführung) sondern auch für eine ununrerbrochene Aufscchr gesorgt; auch sind 
durch die Großmuth beider Kô nigli chen Masestäcen einige Tausend Gulden 
als Eigenthum der Spar-Casse übergeben worden) so daß das theilnehmende Publi 
kum wegen der derselben anvertrauten Gelder vellkommen beruhigt sein kann. 
De die Wörttembergische Spar#-Casse zunächst und vorzüglich zum Besten der 
inlándischen ärmeren Volks,Classe bestimmt ist, und die Bedurfnisse dieser Letteren 
verschieden sein können) so sind einstweilen auch dreierlei Arten, wie Gelder ange- 
legt werden können, genehmige worden. 6 
1.) Die erste, worauf es vorzüglich ankommt und welche den größten Nutzen für 
die Armuth bezweckt,) begreise solche Einlagen, welche entweder 
aus wöchentlichem, monatlichen, oder jährlichen. Siosgeraisen. von Dienstboten, 
oder überhaupt von der arbeitenden bedürftigen Classe — 
oder 
von gukgesinnten Herrscheften für verdientes und redliches Gesinde, von mitleis 
digen Verwandten und Hhzu- für nothleidende Kinder und Waisen, selbst 
von Eltern, imsN Potbeuseld ds ödef andere Geschenke für die Ihrigen- er- 
halten wollen u 
zur Verwaltung auf bestimmte oder unbestimmte längere Zeit übergeben werden. 
Für solche Gelder wird der jährliche Zins nicht ausgetheilt sondern zum Capi= 
tal geschlagen, sobald deri Zins sich us##½l. deläuft, auch aus diesem der Zins. 
berechnet, und so, am Ende das Capital sammte Zin'en und Zinses- Zinsen zurücktet 
jzahlt, wobei jedoch dis Bedingung’gemache ist, daß derjenige!? der die Wohlehat, 
der Zinses, Jinsen genießen- wiil, das Capital wenigstens Jahre in der Spar-Casse“ 
liegen lassen muß; wer abor wegen unvorborgesehenet lle das Seinige früher zu- 
wückzi#hen will, kann solches immerhin erholten, hat dber in diesem Falle nur die 
gewöhnlichen Zinse anzusprechen. 
.) Da nicht alle sparsame Armen des sährlichen Zinses von ihrem Erlsparten 
entbehren können, und manche nur die Sicherheit des Capicals zu ihrem Hauot“ 
Augenmerk machen,so werden duch .solche Einlagen onsenemmen" wovon der Zins 
e#Sle Jahre auf die Verf fallzeit ausbezahlt wird. 
Wer nun die Zinse jährlich erheben will, der mih dieses schon bei der Einlage 
erklaͤren. 
Dle unter Vro. 1. und a. anzulegenden Gelder werden auch in kleinen Sum-
	        
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