Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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men, jedoch nicht unter #fl. angenommen der Zins daraus wird mit jährlichen 
Fünf vom Hundert vergütet, und zu Erleichcerung der Geschäftsführung jedesmas 
von dem ersten Monats-Tag nach der Einlage berechnet. 
3.) Endlich hat die Betrachtung, daß es denjenigen, welche nicht zur drmern 
Volks-Classe gehdren, nicht selten erwünscht ist, eine Summe baaren Geldes, welche 
sie eigentlich nicht zum Ausleihen, sondern zu andeden Jwecken bestimmt haben, auf 
längere oder kürzere Zeit Lcher anzulegen) den Beschluß veranlaßt, auch solche 
Gelder bei der Spar= Casse anzunehmen) sedoch unter der Bedingung, daß aus den- 
selben nicht mehr als Vier vom Hundert Zins gefordert werden können. 
Die Einlagen in der ersten und zweiten Classe End, vorerst dahin beschränke, 
daß eine und ebendielelbe Person im ersten Jahr nicht über Sin Hundert Gulden 
einlegen) und in jedem folgenden Jahr nicht über fünf#ig Gulden nachschießen kann. 
Bei der beittem Classs Kndet keine Beschränkung der Summe State, jedoch 
bleibt es den Vorstehern vorbehalten, die ihnen gemachten Anerbieten nach den Um- 
ständen entweder anzunehmen, oder zuröckzuweisen. " 
Die bei der Spar-Casse angelegten Gelder werden den Eigenthuͤmern, und 
zwaridenen- uner Wro. 1. uud 3. e0 #1tdgiger, und denen unter Wro. 3. nach 
4wöchiger Aufkündigung zurückbezahlt, hingegen ist keine Cession einer Einlage 
————med - 
Diie bei der Snar-Casse anzulegenden Gelder werden in seder Woche am 
Dienstage, und wenn ein Festtag auf denselben fallen follte, em folgenden Tage 
Vormittags von 2° bis 13. Uhr in dem noch besonders bekannt zu machenden Loeal, 
wo auch die Statuten der Spar-Casse in. diesen Stunden auf Verlangen eingesehen 
werden können, angenommen und für jede einzelne Einlage wird ein von einem 
Vorsteher und dem Cassier unterschriebener. Empfangschein ausgestellt, welchen der 
Eigenthümer sccher aufzubewahren hat. Zur Erleichterung für diesenigen) welche 
ihre Gelder nicht persönlich übergeben können, ist nicht nur von Sr. Königl. 
Majestät die DPostporto-Freiheit von allen Brief' und Geld-Versendungen an die 
Spar, Casse und von derselben allergn digst verwilligt, sondern auch von der unter- 
zeichneten Stelle die Einleitung getroffen worden, daß in sedem Oberamte ein Mit- 
glied des Wohlthätigkeits-Vereins aufgestellt werde) welches von den Einwohnern 
des Oberamts die bei der Spar-Casse anzulegenden Gelder in Empfang nimme, 
und dieselben, am Ende jeder Woche, mit einem Verzeichniß der Eigenthumer an die, 
Spar-Casse einsendet. 
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