Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Se. Königl. Majestt haben vermöge höchsten Decrets vom 15. d. M. 
dem Ober, Regierungs-Nath v. Seybokch den Charakter und Rans eines Vice- 
Direktors bei der Retardaten, Commisston, Section deo Innern, guäditzst zu verlei, 
ben gerubt. –. 
Vermöge Entschließung von demselben Tag haben Se. Königl. Masestäát 
den Profeser Sichenmayer zu Tüdingen zum ordentiichen Lehrer der praktischen 
hilosopdte mie Sitz und und Seimme im akademuschen Senat und in der Fakultät, und 
den ausserordentlichen Professor der. Philosephre zu Lübingen, Sigwarc, zum 
ordentlichen Lehrer dseser Wissenschaft an der Universträt mit Sitz und Stimms im 
akademiuchen Senat Lud in der philosophischen Fakultät zu ernennen geruht. 
VWVermöge Entschließung vom 15. Mai haben Se. Königl. Masesicke die bisheri- 
gen beiden Landkapitel Buchheim und Krautheim, unter der Beuennung: „Land, 
kapitel Amrichshaufen“ Wn zu verelnigen, und imit der Pfarrei Umrichehau- 
sen zugleich die Decenats-Stelle zu verbinden, und diese vexeinigte Decanats, und 
Pfarr. Stelle dem Landkapitels Käámmerer, Pfarrer Bäuerle in zu Jart, Zell 
Oberamte Sllwangeo zu überträgen geruht. - 
Bekanntmachung. 
Bei der unterfertigten Commission, welche von der Königl. Würtembergischen 
Ober- Post-Direction mit der Besorgung und Belieferung de Postwagen Retour- 
Stücke beauftragt ist, liegen die hier unten verzeichneten Postwagen Rerout, Stücke 
vor. Do dieselbe weder an die Adressaten) noch an die Aufgeder bis setzt beliefert 
werden konnten, so werden diesenigen Personen, welchen sie angehèren und die 
einen gültigen Anspruch darauf zu machen haben, anmit aufgefordert, binnen drei 
Monaten, nemlich vom zo. Mai bis 20. August d. J. ber benanmer Commission sch zu 
melden und sich über ihre Eigenthums. Ansprüche mittelst det Aufgabs- Posticheine 
oder sonstigen rechtsguͤltigen Ausweisen iu legitimiren. 
Nach Verfluß dieses Termins werden diejenigen Effekten, die noch unbestellbar 
bis dahin bleiben sollten, an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung ver— 
kauft, und die erlöste Summe der Königl. Ss Ponst Sae nach Abzug der darauf 
haftenden Post-Porto-Auslagen, abgegeben werden. 
Nach Verfluß dieses ermins werden auch die in den verzeichneten nicht bestell- 
baeen Briefen und Paketen enthaltenen Gelder an die Königl. Ober-Pest-Caff, ab, 
eliefert werden. Welches anmit zur allgemeinen Wissenschaft bekanut gemacht wird. 
Beurrgorr den 13. Mai 1816. 
Die zu Belsorgung und Belieferung der Postwagen Retour,Stücke 
angeordnete Commission.
	        
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