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neben Ersaßz des Schadens und saͤmmtlicher Kosten, eine einfährige Bestungs-
Strafe und nachherige Reclusion in ein Zoings-UArbeits. Haus bis zu erprob-
ter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Rongacte erfauat, und
gegen den zu SEllwangen in Untersuchung gekommenen Joseph Haas, Zimmer=
mann von Eutendorf, Oberamts Baildorf, wegen verü##ter, zum Theil guali-
ficirter Diebstähle, neben dem Kosten, und Schadens, Ersatz, eine sechsmonst-
liche Zuchthaus-Strafe ausgesprochen.
Am 10. April ist:
u. gegen den zu Ulm in Verhaft gekommenen Veit Thurner, von Wilflingen,
und Sustach Maier, von Magenbuch im Grosherzogthum Baden, wegen
eines gemeinschaftlich verübcen ausgezeichneten, mit Verwundung des Bestohlenen
verbundenen Diebstahls, und bei Maier mit Einrechnung eines weiteren von ihm
eingestandenen Diebstahls erkannt worden, daß seder derselben mit einsäh,
riger VBestungs,UArbeit zu belegen., und nach Erstehung dieser Strafe Lhur,
ner sechs Monagte lang in ein Jwangs, Arbeits-Haus ein zusperren, Maier
aber unter geschärfter Straf-Androhung auf den Fall seiner Rückkehr) auseden
Königl. Staaten auszuweisen und der Grosherzoglich Badenschen Gränzbehör=
de gefänzlich zu übergeben sei. Jugleich wurde wegen der Kosten das Geignete
verfügt. '
Amss.Aprilwu-det
der zu Usm in Untersuchung gekommene Thomas Beh, von Soͤflingen, wegen
dritten Diebstahls neben dem Kosten- und Schadens--Ersaßz zu sech smonat-
licher Pestungs= Strafe und nachheriger dreimonatlicher Reelusson in
ein Zwangs, Urbeits-Haus verurtheilt;
. der zu Sllwungen in Untersuchung gekommene Johannes Mäller, von Nosen“
berg, wegen wiederhelcer und ausgezelchneter Diebstähle mie einer fünfmonat,
richen Fachmhe, Serafa und sein Sohn, Andreas Müller, wegen Theil-
nahme an zwei ausgezeichneten Diebstählen seines Vaters, dann wegen weiterer
von ihm verübter, zum Theil qualisteirter Diebstähle, mit einer viermonat,
lichen Vestungs-Strafe belegt; auch wegen des Kosten= und Schadens,Er-
satzes die nöthige Verfügung getroffen.
Am 17. April ist:
. Matthias Möhrle von Neresheim, wegen großen und aualifteirten Debstahls
zu zehenmonatlicher Bestungs-Arbeit neben Ersas des Schadens unter so-
lidarischer Verbindlichkeit mit seinen Genossen, auch zur Bezahlung seiner Arres
und Mungs-, so wie zu einem Driteel der Untersuchungs-Kosten, verurtheilt;
Der Seribent Johann Buz, von Welzheim, Oberamts Lorch, wegen verüter
Betrügereien und Fälschungen, auch gebrochenen Handgelübdes für unfähig zu
einer Anstellung im Staatsdienst erklärt, und zu sechsmon at#llicher Pestung"“=
Arrest. Strafe mit angemessener Beschäftigung verurcheilt;