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3.) Vorkehtungen gegen ansteckende Krankheiten und deren Verbreitung bei
Menschen und Hausthieren und Vollziehung der in den geeigneten Fällen von dem
Medicinal-Collegium an die Hand gegebenen Maßregeln.
4.) Vorkehrungen gegen endemische Krankheiten.
5.) Vorkehr segen Verletzungen durch reissende Thiere, wüthende Hande, Juchse
und Kaßen.
6.) Sorge für die Vollziehung der Gesetze des Schuz-Pocken= Impfwesens.
1.) Sorge für die zweckmiäßige Behandlung der Gemüths= und Geistes-Kranken,
und Erkennung #ber die Aufnahme in das Irrenhaus. Die Regierungen des Reckar-
Schwarzwald und Jaxt-Kreises, so wie die Dierekeion für die Resdenz-Stadt
Stutegart haben sedoch sich, vor der Aufnahme eines Irren, mie der Regierung
des Donau-Kreises, insofern dieser die besondere Aufsscht des Jrrenhauses und die
Leitung von der Verwaltung desselben obliegt, zu benehmen. Eine Rückfprache mit
dem Medieinal, Collegium ist nur dann nothwendig, wenn die Medicinal= Räthe bei
den Kreis, Behörden die Aufnahme des Gemüthskranken in das Irrenhaus gegen den
Antrag des Arztes, der denselben behandelte „ nicht für nothwendig halten.
6.) Vorkehr gegen schlechte eder verfälschte Nahrungsmittel, Getränke, Seschie##
und überhaupt alle der Gesundheit des Menschen schädliche Fabrikate rc.
. ) Vorkehrungen gegen solche locale Natur-Verhältnisse) die auf die Gesond-=
beit der Bewohner einen nachtheiligen Einfluß 4ußern) 3. B. gegen Ueberschwem-
mungen, gegen die Einflüsse stehender Wasser 2c. # «
ic.)Aaorvau-genuadlluterhaltuugvanettungsiAastaltemfürVekimglückth
Scheintodteer. . «
11.) Sorge fuͤr die zweckmaͤßige Anlegung oder nothwendige Verlegung von
Kirchhoͤfen, von Wasenplaͤtzen, Schlachthaͤuserñ rc.
13.) Erhaltung und Verbesserung der Local, Anstalten für arme Kranke, der
Hospitäler, Lazarethe und Ghn Aufüche und Leicuns ihrer Verwaltung.
13.) Sorge in medizinischer Hinsscht für zweckmäßige Anlegung und Verbesserung
aller zum allgemeinen Gebrauche bestimmten öffentlichen Gebáude, gamentlich der
Kirchen, Schulen, Armen-Waisen, und Juchthäufer.
14.) Aufsicht über den Arznei- Gift= und Materialien, Handel, Erkennung äber
die Errichtung neuer Apotheken) Julaffung zur Uebernahme und Vere⅜ dersel-
ben, Berechtigung zum Gift- und Materialien= Handel, Anordnung von Viftatio-
nen, Aufsicht uͤber Dutchreisende, welche mit geheimen Arznei- und Universal-Mit-
teln Handel treiben. ·
«5.)Aufi7chtübekBckde-uydGesuudsrunnen.
«16.)AufsichtübecfrempeherumziehenveAmte,AsgeåiZahaiAetthOpera-
teure-ZulassungdetselbensutAsgübungihcserKnnstinnerhalddeszetfei,Bestra-
fungderAfter-AmteuadQuacksalber.