Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Biberach. Da die hienach genannten seit dem russischen Felbzug vermißten Soldaten ir Ge 
maͤßheit der Genevra= Perordnung vom 28. Februar 1817. nunmehr für todt anzunehmen sind, 
so werden alle Gläudiger derseiden hiemit aufgerusen, ihre Forderungen mit. den erforderlichen 
Beweis= Documenten belegt, innerhalb 6 Wocken von deute an bei dem bekreffenden Waisengericht 
einzugeben, widrigenfalls das Vermögen der Soldaten on ibre Erben ohne Rücksic,tnabme auf der- 
gleichen nicht angezeigten Schulden vertheilt we##en würde. Die Soldaten sind: Ignaz Schmid von 
Beuren; Georg Geißler von da; Johannes Flek von Ergheim; Georg Schlumpp von da; Alois 
Schranz von da; Johannes Held von da; Alois Albrecht von da; Joseph Rau von da: Vitus App- 
ler von Unterdettingen. Den a8. Dechbr. 18:7. K. Oberamt. 
Waldsee. Die Musterung der milltärpflicktigen Mannschaft wird in dem biessgen Obrramt 
am 3. Februar d. J. und an den folgenden Tagen vorgenommen werden. Die persönuche Stellung 
beschränkt sich auf diejenigen Individuen, wesche am 1. Danyo d. J. das 20. Johr zurückgelegt und 
das 25. noch nicht vollendet haben. Diese werden biermit ausgesordert, sich, insoferne sie nickt vom 
persönlichen Erscheinen gesezlich dispensirt sind, um die bestimmte Zeit in ihrer Heimold einzusinden. 
Solchen Militärpflichtigen von dem angegebenen Alter, welche sch in einer #roßen Entsernung von 
ihrem Geburts-Ont aulhaltin, ist gestottet, sich von dem betreffenden K. Ober-Amte messen und 
visitiren zu lassen. Denselben wird aber dabei eröffnet, daß für diejenige Abwesende, welche sich in 
die I. Classe eignen, ihr Vater, Vormund, oder eine Urkunds-Person zum Loosen aufgestellt werden 
wird. Den a. Januar 1018. .. K. Oberamt. 
Altshausen. Die unterzeichknete Stelle macht nach nunmehr beendigter Eiquidation der Alts- 
bauser Waisen= Kosten-Schulden ösfentlich bekannt, daß von nun an keine Altshauser Weisen Obli- 
gation, welcker das kameralamtliche Siegel und Unterschrift abgehk, bei dieser Kosse als gültig an- 
erkannt werden könne, und wird Jedermann, besonders aber das merkantilische Publikum, sor dem 
Ankauf derlei ungesiegelt und nicht unterschriebenen Obligationen verwarnt. Den 22. Norbr 1#8.7. 
K. Hofkameralamt. 
Tettnang. Folgende Personen, welche ihre auswärtige Aufnatme documentirten, wandern 
aus: 1. Crescens Standacher, verwittwete Amonn, von Bitzenbosen, nach Urnan im Baderschen. 2. 
otenz Hagen, lerig, von Fischbach, nack Oberroderoch im Badenschen. 3. Anton Entzen## üller, lodiger 
Schuster von Bleichenau, nach Hobenreute im Baierschen. 4. Maria Krauzer, ledig, von Untertbeuringen, 
nach Gangenweiler im Badepschen. 5. Anton Martin, lediger Müller ron Thunau, nach Buchel- 
mühle im Baierschen. 6. U'süla Meisterhans, von Unteraderach, nach Oberaderach im Badenschen. 
Die etwaigen Ansprüche an diese Uuswandernden müssen längstens in Jahressrist dobier geltend ge- 
macht werden. Den 8. Novbr. 1877. ' K. Oberamt. 
Wilvbad. Christoph Frrederich Brachhold, ledig, des Schreiner-Handwerks von bier, hat 
unterm 35. Oct. 18:0. von Kenigl. Section der innern Administration die allergnaͤdigste Erlaubniß 
erhalten, nach Speier ins Boaiersche auszuwandern, und wird auf Jahresfrist von seinem Bruder 
Georg Martin Brachholr, Burger und Schreiner allhier, vertreten. Welches hiemit unter dem An- 
hang zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diejenigen, welche aus irgend einem Grund. an ob- 
gedachten Auswanderer rechtmäßige Ansprüche zu machen haben, sich bei Verlust diesseitiger Gerichts- 
Hülfe innerhalb Jahresstist, bei hiesiger Beamtung melden müssen. Den s#. Nov. 1615. 
Königl. Beamtung 
Druck fehler r4 Seite 3. Z. 11. von unten, statt Gensd'armerie, Kost, lies 
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