Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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geb. Kreidler von de, Bekl. wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortfetzung 
der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. 
7. Dorothee, geb. Groß von Winnenden) Oberamts Waiblingen, Kldaerin, von 
Christoph Schmid, Schneider daselbs', Beklagtem, wegen beharrlicher Widerspen= 
Kigkeit in Joresetzung der Ehe, unter Vergleichung der Kesten. · 
Den 28. Mai: 
8. Johann Ackermann, 9 othgerber zu Goppingen, Kláger, von Chrifline Margarethe, 
geb. Hailer von da, 2 eklagten, wegen b harrlicher Wirerspenstigkeit in Fortsetzung. 
der Ehe, unter Werurtheilung der Berl. in die Kosten. 
9. Johann Roapp, Bierbrauer zu Erzingen, Oberamts Beligen, Kläger, vov Wal, 
burge, geb. Hdusmana von Langenau, Oberamts Alpek, Bekl. wegen beharr- 
licher Widerspenstigkeit in LVortsezung der Ehe, unter Vergleichung der Kosten. 
B. Provincial-Gerichtshöfe. 
I. Kriminal= Verichtshöfe. 
1. In Sßlingen. 
Am 2. Mai wurde: ç 
.der zu Urach verhaftete Ludwig Heinrich Holder, von Gechingen, Cberamts 
Urach) wegen wiederholter Fälschung und Betrugs, neben Erstattung der 
Keosten und des gei#ifteten Schadens) mit einer viermonatlichen Bestungs= 
strafe belegt. 
Am 4. WMai ist: 
2. gegen die zu Ludwigsburg in Verhaf' und Unterlsuchung gekommene Dorothea 
Welling, von GEroßbottwar, Oberamts Marbach, wegen dritten Diebstahls, 
neben dem Koslen, und Schadens-Ersatz) eine sechsmonatliche Juchthaus= 
strafe ausgesproche:, und deren nachherige Reelusson in ein ZJwangs= Arbeits- 
haus auf die Wauer von drei Monaten erkanne; ' 
"Z.derzuHeiltinnverhafkcteJchannMichaelHorlacher,vonUntereisiäbeiny 
Oberomtchilbronn,wegengießenundausgexeichnekenDiebstoblhzusechsmos 
natiicherfmssmVater,Mix-haelHoklachetabek,wegeanachgefolgtcr 
Theilnahme an dem befragten Diebstahl, zu viermonatlicher Pestungs= 
Arbeit verurtheil!) auch wegen des Kosten= und Schadens, Ersates das Nd- 
thige verfüge; und 
4. der zu Calw in Verhaft gekommene Jakob Friedrich Wurster, von Altenstoig, 
Dberrmes Nage d, wegen dritten Diebstahls, neben Zuscheidung der Kosten 
und Crsaz des erwetslichen Schadens, mir einer einjährigen Beltungsstrafe be- 
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