Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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stäble, neben dem Ersas ver Kosten und bes erweitliche# Schabend) elne füof,, 
menatliche Vestungsstrafe zuerkennt. —- 
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Am 22 Mai ist: : *. 
gegen den zu Heilbronn verhaftetem Fried#ch Lade, Von Kischketg, Oberamts 
Marbach, wegen, wjederholteg, Diebstahls, neben der Verbindlichkeit zum Kosten, 
und Schadens-Ersaß, eine piermonafliche Veslungsstreofe ausgesprochen) und 
die zu Scuttgart in Vechafe gekommene Dorothea Ralf, von Leonberg, wegen 
eindekonnten Ehebruchs, Fälschungen auch verbocswideiger Rückkehr in die Resi- 
denz, neben einem verhältnihmäáßigen Antheil an den Untersuchungs-Kosten, mit 
pierwonatlicher guchthausstrafe belegt worden. 
Am 26. Mai wurde: 
dem zu Heilbronn verhafeeten Friedrich Hercneck, pon Eßlingen, wegen wle, 
derholter Scortations, Vergehen, Fälschung eines öffentlichen Documents, so, 
dann wegen großen und unter erschwerenden Umständen verübten, auch wegen 
eines ausgezeichneten Diebstahls, neben Juscheidung eines verhältnißmäßigen 
Antheils an den Untersuchungs-Kosten und dem Ersatz des erweislichen Scha- 
dens, eine neunmonaltliche Pestungsstrase zuerkanne, und 
der zu Rothenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Johaenn Georg 
Wendel, von Rommelspach, Oberamts Tübingen, wegen verübten dritten 
Diebstahle neben dem Kosten= und Schadens-Ersa, zu einer einjährigen 
Vestungsstrafe und nachheriger Einsperrung in ein JZwangs-- Arbeitshaus, bis zu 
Lprebterl Besserung) und weuigstens auf (die Dauer von sechts Moneten 
verurtheilk. « 
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dem zu Eßlingen verhafteten Jakob Hertfelder, von Steinenbronn, Amts- 
Oberamts Stuttgart, wegen wiederholten Diebstahls, neben Zuscheidung der 
Kosten und dem Ersatz des erweislichen Schadens, einn viermonatliche 
Westungesstrafe zuerkannt; 
der zu Calw in Untersuchung gekommene Matthäus Stükel, Schmid voßn Lan- 
enbrand, Oberamts Neuenbürg, wegen verübten Dirbstadls, neben dem Ko- 
* " und Schadens-Ersat, auch dem Werluste seiner Milikair-Werdienst-Medeille, 
mit einer viermonatlichen PVestungsstrafe belegt; 
die zu Eßlingen verhaftete Catharine Fleck, pon Rohracker, Oberamts Kann- 
stadt, wegen dritten Diebstahls, auch Vagir#ens, neben Erstattung der Köosten 
und des verursachten Schadens, zu einer achtmo vatlichen JZuchthausstrafe 
und nachberiger Reclusson in ein Jwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besse, 
rung, jedoch wenigstens auf vier Monate) verurcheilt;
	        
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