Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Wernung gegen in Umleus gesebte folscke Seche-Kreuzer-Stäcke. 
Es sind ganz neuerlich falsche Wurttembergische Sechs Kreuzer, Stücke mit 
der Jahrszohl 161 in Umlauf gedracht worden, welche von Kupfer und qur 
verildert und, aber keinen Werth haben; sse snd im ganzen gut gepräst, unter 
scheiden sich sedoch von den chten durch die Ungleichheit der Buchstaten in der Um- 
schrife überhaupt, und besonders durch folgende Kennzeichen: 
In der Umschrift ist in dem Wort 0 Königlich“ der Buchstabe I. unverhäleniß= 
mäßig groß, etwas undeutlich und abwärts außer dem Zirkel eingeschlagen, in dem 
Worte 7, Scheide-Münz"“ aber das erste K etwas aufwärts außer dem Zirkel, auch 
die Zahl VI hat nicht die rechte Größe. 
Das Publikum wird vor der Annahme dieser falschen Sechs-Kreutzer, Stocke 
gewarnt, und die Königl. Behörden haben alle Aufmerksamkeit darauf zu verwen- 
den, der Verfertigung und Verbreitung derselben auf die Spur zu kommen. 
Stuttgart den 19. Juni 1818. Königl. Winistztium des Innern 
v. Otto. 
  
Se. Königl. Masestät haber den bisher bei der Koͤnigl. Gesandtschaft zu 
Paris angestellt gewesenen Masor v. Schwarz bei dem Kaiserlich Rusfischen Hofe 
zu acereditiren und dagegen den bisher daselbst angestellt gewesenen Odrist, Lieu##- 
nant v. Zrempy# zu einer anderen Bestimmung abzurufen geruht. - 
  
  
Da für das, mit dem ersten Jull d. J. beginnende, zweite Semester des 
Staats= und Regierungs. Blatts bis setzt nur sehr wenige Pränumerations, Gelder 
eingegangen find so wird deren Einsendung hiemit nochmals in Erinnerung ge- 
brocht. Stuttsart den 31. Juni 1879. . . 
Königi.KAssttkamkfükduStaats-undRegierungs-Blatt. 
  
H,sehtsikd.»Aufdksjissektlsmbarsch-MicheliFwchtkasienwikdennochbenssskestüchtnsdn 
-·Ituss:scsGekstt,Rpckek,Dinkelsndhobmmlgsekihfemitössmtljchbekanntgkmachtkoitv.Den 
5. Juni 1818. « ** Konigl. Kameralamt. 
6 Sßlinges. VBen den ravf den biessgen Stiftungs Fruchtkästen befindlichen Borrätten ist ein 
’beträchtliches Quantun an Rocken, Oinkel, Haber und Gerste zum succefsiven Verkauf aousgesekt. 
Die Liehaber können sich tEglich dei der unterzeichneten Stelle melden, und mit ihr einen Kauf ab- 
schließen. Den ro. Iun. 1618. Königl. Skiftungs-Berwalktung. 
Vrekenbein. Ben den entbehrlichen Frucht-Vorrätten der Stiftungen zu Brekenbeim und 
H#Vubbn en Necken, Dinkel, Si#korn, Hober, Gerste c., find drei Viertheile zum successioen Ver- 
kauf aus freier Hand ausgesetzzt. Oie Raturalsen können nun täglich auf den Süftungs-Fruckt Kä- 
sten der gedechten Orte eingesehem, und in großen oder kleinen Quantitäten gegen sogleich baare 
Jabluns abgegeben werden. Anch werden bis Somstog den 4. Juli Vd. J. aus dem Spitol-Aeller## 
Brakenheim unter Vorbeheolt hoͤdsler Genehmigung und gegen setzuich baae Zahlung deim Absassch, 
4 Eimer Wein gutes 10:1. Gewäs im öffentlichen Ausstreich verkauft werden, wodei die Liebhaber 
## Vermittags 9 Uhr, einfturen wollen. Den 16. Junl 1616. Kuigl. Stiftungs-Verwiliung.
	        
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