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2. In der Appellations-Sache von dem vormaligen Königl. Ober-Justiz-Collegium
ischen dem Medichknd Doctor Cammerer zu Rottweil und dessen Streitgenossen, Bekl.
Uanten, und dem Joseph David in Mühringen, Klägern, Aten, eine Schuldforde-
rung berreffend, wird die von dem Richter voriger Instanz ausgesprochene Urthel abge-
ändert, und den Bekl., Anten, die Abschwörung des Ergänzungs-Eides zuerkannt.
Sturtgart, den 16. Januar 1818. «-
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Oktober 1817. (Beschluß.)
Den 18ten wurde der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Jakob Herr-
mann, von Altenrieth, Oberamts Tübingen, wegen vierten Diebstahls, neben dem Er-
slatze der Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Festungs-Arbeit und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf zwei Monate, verurtheilt.
An demselben Tage ist der zu Mergentheim verhaftete Georg Martin Giebler,
don Göltenhof, Oberamts Oehringen, wegen groffen und ausgezeichneten Diebstahls,
auch Gewehr-Verheimlichung, neben dem Ersaß der Kosten und des noch nicht ver-
Hüreten Schadens, auch Eonfiscation des Gewehrs, mit sechsmonatlicher Festungs-
FeEbeit bestraft worden. »
Unter dem 21. wurde der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene
Fidel Ladner von da, wegen ausgezeichneten fortgesetzten Fruchtdiebstahls, neben dem
Ersatze der ihm zugeschiedenen Kosten und des Schadens mit einer viermonatlichen
Zuchthausstrafe belegt.
An demselben Da ist gegen den zu Ulm verhafteten Johann Georg Braun-
müller, von Ettlenschieß, Oberamts Alpeck, wegen Umerschlagungen, neben dem Ko-
ten= und Schadens-Ersatz eine viermonatliche Festungsstrafe erkannt worden.
An demselben Tage wurde der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung ge-
kommene Johann Martin Strobel, von Frommern, Oberamts Balingen, wegen
wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, zu einer viermonat-
lichen Festungsstrafe verurtheilt.
An demselben Tage ist gegen den zu Ulm verhafteten Johann Brugbacher, von
Dannenried, Oberamts Waldsee, wegen wiederholter, zum Theil ausgezeichnerer Dieb-
stähle, eine achmmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-
Arbeitshaus auf vier Monate, — und gegen seinen Mitschuldigen, Franz Schauder,
von Gwick, eine viermonatliche Zuchthausstrafe ausgesprochen, auch rücksichtlich der
Kosten und des Schadens das Angemessene verfügt worden.
An demselben Tage wurde der zu Mergentheim in Verhaft und Untersüchung
Lekonmmene Jakob Heß, von Igersheim, Oberamts Mergentheim- wegen großen und
dusgezeichneten Diebstahls, neben Verurtheilung in den Kosten= und Schadens-Ersaß,
mit neunmonatlicher Festungs-Arbeit und nachheriger Einsperrung in einem Zwangs-
Arbeitshause auf vier Monate bestraft.
An demselben Tage sind gegen nachbenannte, zu Urach verhaftete Personen,
neben dem Ersaße der ihnen zugeschiedenen Kosten= und Schadens-Antheile unter soli-
darischer Verbindlichkeit, folgende Strafen erkannt worden, nämlich gegen: