Gelahrtheit, und die Beflissenen der Rechtawlssenschaft die betrefenden staatswirth-
schaftlichen Vorlesungen, wie —
Encyklopaͤdie der Staatswirthschaft, und
Staats-Verroaltungs-Praxis
besachen. » ,
III.ZullwcstützungvorzüglichetStudlereuberderStaabechIctsinbsiF
siesckchstenIoJashkejährlichäsbiosStipendienJedGsvon150si.«usgeset.
lV.DieCollkgiemGelderbeiderstaatswittbfchaftlichenFakultätsolleudenjeni-
gesbeiderjutidischmundmedlcinischenjkakultätgleichgeflelltseyn.
Die Faultät besteht dermalen aus folgenden Mitgliedern:
1. dem PMrofessor Fulda, bisher Mitglied der philosophischen Fakultät, der bis auf
weitere Ver ordnung zum Oekan der staatswirthschaftlichen Fakuliät ernannt, und
dem der Lehrstuhl der Theorie der Staats-Wirohschaft, so wie einstweilen auch der
Technologie, übertragen ist,
2. dem neuernannten öffentlichen ordentlichen Lehrer der Staats-Verwaltungs-
Praxis, Poofessor List, und
5. dem neuernannten öffentlichen ordentlichen Professor der Landwirthschaft,
Baron Forstnuer von Dambenoy.
Ole beiden neuernannten Professoren haben die Universität Täbingen bereits be-
zogen, und die Vorlesungen, die sie in dem gegenwärtigen Hakbjohr noch exöffnen.
wollen, angezeigt Stutzgart, den. 39. Dec. 1607. Mlaisterian des Junern.
6 v. tt o.
Hercsetzung des Imposis vom Fisem#ht b#reffend.
In Gemlßhrzt einer allerhöchsten Resolution vom #4. d. ist der Einfuhrzoll oder
Impost vom Eisendrath von 3 fl. auf : fl. 3 kr. per Centner herabgesetzt worden, welches
hiemit bekanm gemacht wird. Fmanz-Ministerium. 5.Malchus.
le Einseritung #er Gensb'armette-Kosten Rechmungcn ibrrtreffend. 4%
Die Oberamtepflegen werden hierdurch angewiesen, die Wiertelsährigem Rechnun-
gen über die aus der Srtaatekasse zu vergütenden Gensd'armerie-Kasten, welche bleber
durch die Landvogtel= Steuerräthe gesammelt worden slüd, -„bis, auf weiterß Verord=
nung unmittelbar an den Revisor Schlohberger Dahier finzusenden.
Zugleich wird die Einseadung der auf den 1 Okt. d. J. Zum Thal noch aus-
sstihenden Rechnungen in Erinnexung gebracht. Stuttgart, den 29. December. 1817
" « « Finanz-Minillerium, v. Maichun.
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Se.8dniglicheMaiestäthabendurchbbchstrWokattvnsvomskgxM
das Personal bei dem Srempel-Amt auf einen Kassier und rinen Kontroleur, mit
rinem Scempeldrucker, der zogleich Aufwärters-Dienste thut, zu beschränken, und
ueben dem Cassier Curl, den vieherigen Revidenten Wullen ubs Rontroleur,