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unterworfen sind, die sowohl fuͤr den Unterricht, als fuͤr die Handhabung der Ordnung
in dem Corps werden getroffen werden.
Art. 15.
Wir beauftragen Unser Kriegs= und Finanz-Ministerium, ein jedes in sofern
es dasselbe angeht, mit der Vollziehung der gegenwärtigen Berordnung.
Gegeben, Stuttgart den 2. Fali 1813.
Wilhelm.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats, Sekretär,
Vellnagel.
Die Direktion der Schullehrer= Conferenzen der Didcese Eßlingen betreffend.
Da man sich veranlaßt gesehen hat, dem Pfarrer Kies in Deizisau die von
ihm bisher zur Zufriedenheit versehene Mitdirektion der Didcesan-Schullehrer-Con-
ferenzen von Eßlingen auf feine Bitte abzunehmen, und solche dem Pfarrer M.
Weigle in Zell zu übertragen, so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß
gebracht. Stuttgart, den 30. Juni 1318. Königl. evangelisches Consistorium.
Se. Königl. Majestät haben durch Dekret vom 1. d. M. den bisher pro-
oisorisch angestellten Baumeister Salucci zum ersten Hofbaumeister gnädigst er-
nannt.
Se. Königl. Majestät haben vermöge Resolution vom 5. Juli an die
Stelle des nach Zwiefalten bestimmt gewesenen und auf sein Ansuchen entlassenen
Lorst-Assistenten Münchmaier, den bisherigen Hof-Jäger Treitler zum Forsi-
Afsistenten in Zwiefalten gnädigst zu ernennen geruht.
In der Debitsache des zu Wilna verstorbenen Haup#manns vom Infanterie=
Regiment Nro. 5. von Glok, wird hiemit in Gemäßheit bes in der Edibtal-Citation
vom :a. März d. J. angedrohten Präjudizes erkannt, daß alle diejenigen, welche an
der anberaumten Liquidations-Tagfahrt und bis jeht ihre Ansprüche an gedachte von
Glok'sche Debit-Masse nicht eingeklagt haben, mit ihren Forderungen von dieser
Masse ausgeschlossen seyn sollen. Ulm den 26. Juni 1316.
Königlicher Appellations-Gerichts-Hof für den Jart= und Donau-Kreis.