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Kosten, und Schadens-Ersatz, eine einjährige Juchthausstrafe, unbd na .
sechsmongtliche mee in ein ilähricee zachegauafrefe; un chherige
Am 16. Juni ist:
7) gegen den zu Rothenburg verhafteten Bernhard Sauer, vou Méfingen, Ober,
amts Norhenburg) wegen nachgefolgter Wissenschaft und Theilu#rhme an meh-
reten von seinem Stiefsohn verübten Diebstählen, und stillschweigender Veran-
lassung des Lettern zu seinen spätern Vergeh. n durch die, mittelst jener nachge-
folgten Lheilnahme ausgedrückte Genehmigung der frühern Vergehen, neben
subtdiarischer Verbindlichkeit zum Schadens,Ersag, dem Erlatze seiger Arrest, und
kines verhältnißmässgen Autheils an den Untersuchungs-Kosten, eine achtmo,
natliche Vestungsstrafe und gegen dessen Ehefrau, Margarethe Sauer, w
en ihrer éhalichen Verfehlung) neben Zuscheidung eines angemessenen Kosten-
antheils, eine, nach geendigter Strafz-it ihres Ehemanns zu erstehende fünf,
monatliche Juchthausstrafe ausgesprochen worden.
Am 18. Juni wurde:
8) Der zu Ludwigéburg in Untersuchung gekommene Leonhord Zwicker, von Gei-
singen)" Oberamte Ludwigsdurg wegen Unterschlagung zweier herrschaftlicher
Salzfasser, mit viermonarlicher Vestungs= Urbeit bestraft) ouch wegen des Scha-
dens- und Kosten, Ersatzes das Geeignete verfügt. «
Am25.J,n,niist7»
"
9) Der zu Rothenburg verhaftete Johann Georg Maier, von Walddorf, Ober,
10)
amts Tübingen, wegen wiederholt verüeten, mit einem Einbruchs, Versuch ver-
bundenen Kirchen-Diebstahls, zu achtmonstlicher, und der in diese Unterfu-
chungssache mitverwickelte Jung Jakob Friedrich Schweickert von da) wegen
Theilnahme an dem befragten Diebstahl, zu viermonatlicher Bestungsstrafe ver-
urtheilt) auch Jidm die Bezahlung seiner eigenen Arrest= Azungs= und der
Hälfte der Unrersuchungs-Kosten und der Ersatz des gestifteten Schadens, und
zwar unter solidarischer Verdindlichkeit, zuerkannt,
Der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Karl Wilhelm
Schloz, von Abelmannsfelden, Oberamts Nalen, wegen mehrerer Betrugs-
Versuche und begangener Fälschungen) neben dem Erlaße seiner Arrest, und
eines verhältnitmätigen Untheils an den Kosten der, einen zweiten Inquistten
mit betreffenden Untersuchung, über den erstandenen Arrest noch mit sechsmo,
natlicher Westung“-Acbeit, und nuchheriger Reclusion in ein Zwangs, Arbeits,
Haus auf eine gleichlange Zeit verurtheilt, und '
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