Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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11) Ist gegen Catharine Bullinger, von Adolzfurth, Oberamts Oehringen, 
wegen dritten Diebstahls neben dem Schadens= und Kosten-Ersatz eine sechs, 
monetliche Zuchthausstrafe, und nachherige Einsperrung in ein Zwangs, Ur, 
beitéshaus auf wenigstens drei Monate erkannt worden. 
Am 12. Juni ist: 
12) Joh. Georg Buz, von Dettingen, Oberamts Urach, wegen dritten Diebstahls 
neben dem Kosien= und GSchadens-Ersatz zu. sechsmonatlicher Zuchthaus- 
strafe, und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs= Ardellehaus auf drei Mo, 
nate;: 
18) Ancon Kellerma Sn, von Moosbeuern, Oberame#s# Ehingen, wegen Vagirens, 
Scortation, Führung eines falschen Namens, Diebstadls, Ver'uchs, zweier 
Bienendiebstähle, und eines qual#sieicten, gefährlichen Diebstahls, neben Er- 
sas sAumtlicher Kosten, und des Schadens zu einjähriger Bestungöstrafe 
verurtheilt werden. 
Am 16. Juni wurde: 
14) gegen David Sceiner, von Unterberken, Oberamts Schorndorf, der wegen 
beharrlichen Querulivens schon früher in das JZwangs-Arbeicshaus gebracht ward) 
wegen fortgesetzter Weigerung, vom Queruliren abzustehen, eine weitere vier, 
mo ban in Einfperrang im Zwangsaerbeitshause zu Schorndorf, ausge“ 
sprochen. 
Der zu Ulm in Untersuchung gestandene Tobias Harter, von Glems, Oberamts 
Urach, wegen einer kleinen, und einer großen Beruntreuung an seinem Diemt, 
herrn, wegen Ehebruchs, und eines unter einem erschwerenden Umstand verübten 
kleinen Diebstahls, neben Ersaßt des Schadens, und Bezahlung seiner Acrest- 
Ilns k auch ? der Untersuchungs= Kosten zu zehnmonatlicher Vestungs= 
rase; . 
16)AnoreasGebrig,vonSpöck,-OberamtsGaicdokf,wegenvielec,er.steykleii 
ner, einfacher Diebstaͤhle, und wegen Verleitung seines Sohnes zum Stehlen, 
neben dem Kosten= und Schabens-Ersatz zu sechsmonatlicher Vestungs- 
arbeit; · « « 
17)JohannJacobHäge,vonlllm,weendrittenDiebstahls,Vagitens,sndVet- 
bindung mit Vaganten neben dem Kosten= und Schadens, Ersaß zu sechsmo“ 
natlicher Pestungsarbeit, und nachheriger Recluson in ein Jwangs= Ucheits- 
haus auf drei Monate; # 
18) der zu Rünstagen in Untersuchung gekommene vormalige Irrenknecht, Matthäus 
Schmauder, von Glems, Oberamts Urach, wegen in dem Irreuhause zu Zwie“ 
falten mik einer periodisch wahnsinigen Weibsperson verübter Unzucht, und da 
durch zugleich zu Schulden gebrachten groden Dienstvergehens, neben Ersat 
der Arrest= und Azungs", auch Bezahlung der Untersuchungskosten, über den 
erstandenen Acrest noch zu viermonatlicher Bestungsstrafe verurtheilt. 
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