Nro. 45, 1818. *rth
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, 25. Juli.
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Dekanntmachung. Das vorschriftsmäßige Papier-Format betressend.
Da zur Kenntniß des Königl. Justiz-Ministerium gekommen ist, daß in neue-
ver Zeit mehrere Kriminal= und Oberämter zu den an die vorgesetzten Oerichtsböfe
eingesandten Protokollen und Berichten, sich häufig sehr schlechten) und nicht nach
dem vorgeschriebenen Format, zuweilen wohl auch gar nicht beschnittenen Papiers
bedient haben: so sieht man ssch veranlaßt, sämmtlichen Kriminal, und Oberämeern
die in dem General, Reseripte vom 2z. April 106. rücksschtlich des Papier-Formats
enthalkene Vorschrift mie der Vemerkung in Erinnerung zu bringen, daß ein vor-
schriftsmäßiges Format bei den Gerichtshöôfen einzusehen sei. Auch versieht man sich
zu senen Stellen, daß sse in Abcht auf die Qualträt des Papiers den geziemenden
Anstand nicht aus den Augen setzen werden. Stultgart, den 1. Juli 1313.
Konigl. Justiz-Ministerium-
Maucler.
Behandlung der Militär-Familien-Register betreffend.
Da die unterm :4. Februar ½811. (l. Staats= und Regierungs-Blate 1811.
Nro. 11.) erlassene Königl. Verordnung in Betreff der Errichtung eines allgemei-
neu Familien-Registers für das Königliche Militär beider Confessionen, bisher nur
theilweise erfüllt und die eingesandten Tabellen durch ihre Unvollständigkeit, so wie
durch die im RKdniglichen Militäre vorgefallenen Veränderungen, ganz unbrauchbar
geworden sind s#o sieht sich die unterzeichnete Stelle) welche von Seiner König,
lichen Masestät mit der Redact ### dieses Militär-Familien. Registers beauftragr
und alle darauf Bezug habende Anordnungen zu treffen bevollmächrige ist, veran-
laßt, theils die älteren Verordnungen hiernver von neuem einzuschärfen, theils
durch Zmäpe und Erläuterungen den'elben dir Obliegenheiten der hier in Berüh,
rung kommenden Stellen außer Zweifel zu seße. Es wird demnach mit höherer
Genehmigung verorduct: