Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

! io fönnten alsdann jene Beiträge zu Deckung des Deßeit n#lich verwen- 
vet werden. Menn es nun 
B. auf die Besch ftigung der Armen selbst und ihren hieraus zu ziehenden Un, 
terhalt ankommt,) se ist das « 
IsteErfotdeknisi,daßdiegahlderjenige-»diezuibkemUntktbaltkekAtbeik 
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MüßtggckngekderVormundabgeschnitten-erden-ersuchtArbeit--sinvsober-feute. 
Ee ware, daher zweckmäßig, daß die Local-Leitungen unter ahren Mitsliedern eines 
oder elnige auswahlten, bei welches alle im Orte befindliche Arbeitededürfige üich 
melden köKonten,) mie der Anzeige„ was für eine Ardeit sie suchen und zu wercher sie 
faͤoig seren? Sodann höätte die Local-Leitung die Umstände der sich Anmeldenden 
au untersuchen, vb sie denn wirklich auf keine andere Art, als durch die ihnen auf- 
zugebende Arbeit ihren Unterhalt sinden koͤnnen, und wenn diese Aufgabe wahr be- 
fkuden wird, so waͤren die auf diese Art GBeptuͤften wirklich in die Klasse derjenigen 
zu sehen, für deren Beschäftigung die Obrigkeit zu sorgen hátte. Müßiggänger aber, 
welsche, obsleich zur Urbeit fähig, sich doch nicht anmelden, und doch Ansprüche auf 
öffentliche Unterstügung machen, oder sich dem Betteln ergeben, wären als solche zu 
behandeln, die zur Arbeit gezwungen werden müssen. Die Oberamts-Leitungen wer- 
Den von selbst nicht ermangeln) von dem Resultat dieser Nachforschung die Central- 
Teitung zu benachrichtigen „und es zur Basis ihrer Einrichtungen eder Vorschläge 
A#„machen. "6 
77. Bei der Frage, wie Und wo die Sewachsenen Arbeits-Bedürftigen zu beschaf- 
itigen seien? kommen gatürlich nur solche in Betracht, welche durch Mangel an gei- 
Kigen oder körperlichen Kräáften nicht gehindert werden, ihren Unterhalt ganz oder 
zum TDheil zu erarbeiten. Bei dlesen waltet ein Hauptunterschied zwischen den Ar- 
-beicsuchenden und Arbeitscheuen vor. Wens es Sache des Staats ist, wegen Be- 
chftigung der Vaganten) Müßiggänger- und beharrlichen Bettier Eimichtungen zu 
treffen, oder die schon getroffenen zu vervolkommnen auch die Mittel wodurch der 
bei ihnen nöthige Jwang zu realistren ist, anzuschaffenz; se ist #s dagegen Sache 
der Oberemts-Leitungen: für die Beschdftigung der freiwillig Arbeit suchenden Armen 
Sorge zu tragen. 3n dieser Beziehung wird sowohl denfsenigen Oberamés, Leitun- 
H welche sich dereits für Arbeitshäufer erklärt haben, als deuen, welche die 
Kosten derfekben scheuen, der Vorschlag gemacht: ob sie nicht zu Erleichterung und 
„Verminderung der Kosten vorziehen würden, statt der Arbeitohäuser offeneliche Ar- 
theitszimmer in den Oberamts,. Srádten, wohin auch die Armen der naben Orie taͤg- 
(ich gehen könnten,— und so viel möglich in den großn Dörfern anzulegen, wo- 
rmit eine Suppen-Anstalt, je nachdem Ort und Umstánde es erlauben) verbunden 
werden ke#nte. Der Hauptunterschied solcher Arbeitezimmer von Arbeitshaͤusern wuͤr- 
1# brinn bestehen; dat die Urmen hier nicht beilammen wohnen, sondern nur zur
	        
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