Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nr ü". 47. 1818. 755 
Königlich-Württembergisches 
Staaks= und Regierungs-Blakt. 
Dienstag, 11. August. 
Königliches Reseript das Ausschreiben der Jabrssteuer 1813 und den Erlaß nehrerer andern bisher 
erhobenen Steuern betreffend. 
Wil h e 1 m 
von Goftes Gnaden König von Wörttemberg. 
In Unserem Edikt Nro. 1. vom 18. Nov. des vorigen Jahrs haben Wir bereits 
Unsere Ansicht ausgesprochen, daß von dem Aufwande, welchen die Zwecke und die 
Bedurfunsse der Regierung erfordern, ein zu großer Theil auf das Grund, Eigen- 
thum gewälzt, und daß dieses um so verderblicher ist, weil die vor inem Jahrhune 
dert regulirte sogenannte Staace-Steuer den gegenwärtigen Kulrur- Berbältunssen 
nicht mehr angemessen und sowohl hiedurch, als durch die Verschiedenheit des Steuer- 
Zußes in dem Stammlande und in den mit demselben vereinigten neuen Landes— 
theilen, ungleich und theilweis drückend ist, vorzüglich aber auch darurch, daß die 
Besteurung der Häuser und der Geweribe mit jener des Grund= Eigenthums in eine 
und dieselbe Steuer hineingetogen ist, obgleich die Steuer von den beiden ersten 
Gegenständen nach ganz verschiedenen Ansichten und Grundtähen geordnet werden muß. 
Je wichtiger dieser Gegenstand an und für scch ist, und je #efer derselbe in das 
Wohl Unfserer getreuen Unterthanen eingreift) desto sorgfältiger war die Triufung, 
welcher Wir denselben in Unserem Geheimen Rathe haben unterwerfen lassen, wel-
	        
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