Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Oberamts Waiblingen, wegen wiederholten Diebstahls, Fälschung und Bagi— 
rens, mit Einrechnung seines wiederholten Scortations--Vergehens, neben Be- 
zahlung der Kosten und Ersatz des verursachten Schadens, eine vierjährige 
Vestungsstrafe und nachherige zwei sährige Einsperrung in ein Zwangsarbeiks, 
Haus, erkannt worden. · « 
Am51.Juliwurve- 
soviezuEßlingeninVethaftundUntersuchunggekommeneMakieTathakina. 
Geiselvonda,wegenswarkleinen,einfachen,iedochfünftenDiebstahl-, 
nebeudemKosteaiundSchaveasiErsatze,miteiaekfünfzehnmonatlichm 
Zuchthaus-Strafe und einjähriger Einschließung in einem Jwangsarbeits= 
Hause, belegt. 
2.) In Ellwangen. 
Am. Juli wurde: · 
EVDavidMüller-,vvn'11ntekbekkea-,ObdkamtszSchomdorhwegenvietkethiebi 
stahldnebetdemKosteniEksatzesueiqjcihngerZuck)thaus-Strafe,uns-sach- 
hekigekCinspekrungineittZwangsurbectsiHausaufsechsMonatez 
I.s)JohanaHeges-loh-,vonOberwälden,-ObekamtsGöppingen,wegenkleinekeki 
ster, jedoch qualiffeirter und ausgezeichneter Diebstähle neben dem Kosten, und 
Schadens-Ersatz zu viermo natlicher Bestungs= Strafe verurtheilt. 
Am 3. Juli ist: 
3) gegen Karl Keß ler, von Mengen, Oberamts Saulgau) wegen zweiten auolf 
sieirten Diebstahls, neben dem Schadens= und Kosten= Ersatze eine viermo 
natliche Bestungs, Strafe erkannt worden. « 
Ams. Juli wurde: 
4) Georg Kurr, von Steinkirchen, Oberamts Künzelsau, wegen Wilderei. Versuchs 
und angenommener drohender Stellung gegen einen Jägerpurschen, nedben Con“ 
fiskation des Gewehrs, einer Geldstrafe von go Pf. Heller, und Bezahlung der 
Kosten, zu viermonatlicher Jachthaus, Strafe verurtheilt. 
4 Am ro. Juli wurde: 
) dem Georg Michael Hahn, von Englertshausen, Oberamts Gerabronn) wegin 
ersten, großen, einfachen Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten, eine fönf 
monatliche Vestungs, Strafe; und *- « 
OdekAnnaMariaKett-et,vonUlm,wegenvielerDiebstöhleundBekrngsW 
dendeInKostea-«undSchadens-Eckche,untekEimechnungdecihrannäs tm 
d.J.zunimmt-g14tägtgenGefängniß-Strafe,eine,füufmonsatlicheZucht- 
haus-Stkafe·unvnachhekigeEinspekrungineinZwangsacbeitsiHaus,eufw 
nigstens drei Monate, zuerkannt.
	        
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