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Oberamts Waiblingen, wegen wiederholten Diebstahls, Fälschung und Bagi—
rens, mit Einrechnung seines wiederholten Scortations--Vergehens, neben Be-
zahlung der Kosten und Ersatz des verursachten Schadens, eine vierjährige
Vestungsstrafe und nachherige zwei sährige Einsperrung in ein Zwangsarbeiks,
Haus, erkannt worden. · «
Am51.Juliwurve-
soviezuEßlingeninVethaftundUntersuchunggekommeneMakieTathakina.
Geiselvonda,wegenswarkleinen,einfachen,iedochfünftenDiebstahl-,
nebeudemKosteaiundSchaveasiErsatze,miteiaekfünfzehnmonatlichm
Zuchthaus-Strafe und einjähriger Einschließung in einem Jwangsarbeits=
Hause, belegt.
2.) In Ellwangen.
Am. Juli wurde: ·
EVDavidMüller-,vvn'11ntekbekkea-,ObdkamtszSchomdorhwegenvietkethiebi
stahldnebetdemKosteniEksatzesueiqjcihngerZuck)thaus-Strafe,uns-sach-
hekigekCinspekrungineittZwangsurbectsiHausaufsechsMonatez
I.s)JohanaHeges-loh-,vonOberwälden,-ObekamtsGöppingen,wegenkleinekeki
ster, jedoch qualiffeirter und ausgezeichneter Diebstähle neben dem Kosten, und
Schadens-Ersatz zu viermo natlicher Bestungs= Strafe verurtheilt.
Am 3. Juli ist:
3) gegen Karl Keß ler, von Mengen, Oberamts Saulgau) wegen zweiten auolf
sieirten Diebstahls, neben dem Schadens= und Kosten= Ersatze eine viermo
natliche Bestungs, Strafe erkannt worden. «
Ams. Juli wurde:
4) Georg Kurr, von Steinkirchen, Oberamts Künzelsau, wegen Wilderei. Versuchs
und angenommener drohender Stellung gegen einen Jägerpurschen, nedben Con“
fiskation des Gewehrs, einer Geldstrafe von go Pf. Heller, und Bezahlung der
Kosten, zu viermonatlicher Jachthaus, Strafe verurtheilt.
4 Am ro. Juli wurde:
) dem Georg Michael Hahn, von Englertshausen, Oberamts Gerabronn) wegin
ersten, großen, einfachen Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten, eine fönf
monatliche Vestungs, Strafe; und *- «
OdekAnnaMariaKett-et,vonUlm,wegenvielerDiebstöhleundBekrngsW
dendeInKostea-«undSchadens-Eckche,untekEimechnungdecihrannäs tm
d.J.zunimmt-g14tägtgenGefängniß-Strafe,eine,füufmonsatlicheZucht-
haus-Stkafe·unvnachhekigeEinspekrungineinZwangsacbeitsiHaus,eufw
nigstens drei Monate, zuerkannt.