Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Was die Aufnahme der Jöglinge, die Betahlung des Lehr= und Kostarldes, 
lo wie die übrigen Bestimmungen hiebei beteist; so ist im Wesentlichen folgendes 
festsese r worden: « · «"««·· 
Da das Institut seiger Natur nach keine Erziehungsanstalt sein soll, so wird 
vorausgesebt, daß jeder bei der erforderlichen Sittlichkeit die nöchigen Vorkenntnisse 
mitbringen werde. .·.. 
Die Lehrer werden auf besönderetz Vetlangen der, Sltern einzeln nge un- 
ter ihre specielle Aussicht nehmen. « .»·« g E » inꝛel HL o 
Das Lehdr, und Kostgeld ist zur Beförderung der Theilnahme auf eine sehr 
mäßige Summe geseöt worden. Jeder Ausländer zahlt nämlich für den Unterricht, 
für ein eigenes, einfach meublirtees Immmer- für Frübstück, gesunde und schme khaf- 
te, sedoch einfache Mitrags= und Abend-Kost ohne Gerränke,) sährlich 50#0 fl.; die 
Inlánder nur #lo fl. in vierteljährigen verauszubezahlenden Katen- 
Bei Bauern= Söhnen, welche einen Theil der landwirthschaftlichen Arbeiren 
übernehmen und sich mit der Kost der Acker-Wirthschafts= Haushaltung begnügen 
wollen, wird billigermaßen eine Verminderung von i00 — 200 auch mehr Gulden siatt 
finden, nach Verhältniß der Dienste, welche das Subject zu leisten im Stande ist. 
Ein Ausländer erhält das Bett frei, ein Inläánder aber hat dasselbe selest 
mitzubringen. Die Beleuchtung und Erwärmung eines besonderen Zimmers, die 
Kleidung nebs Leibweiszeng, und die Reinhaltung desselben, das Dafelbesteck, das 
Getränke und die Bücher nebst Schreib-Materialien, hat jeder besonders zu bezahlen, 
sedoch wird dafür gesorge werden, daß die Zöglinge alles in mäßigen Preien und 
ohne einer Uebervortheilung ausgesetzt zu sein, erhalten. Auch kann sich jeder 
der Beleuchtung und Erwärmung der gemeinschafrlichen Süále zur Winterszeit be- 
dienen, und dadurch den eigenen Aufwand an Holz und Licht beschränken. 
Zur Besuchung des Gottes-Dienstes ist durch die ganz nahe gelegenen Orte für 
beide Confessionen Gelegenheit vorhanden. Stuttgart, den ##1. August 18138. 
Central-Stelle des landwirthschaftlichen Vereins in Würtemoerg. 
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Diesenigen) welche nähere Auskunft über das Ganze und über die Aufnahme 
selbst wünschen, haben sich in frankirten Briefen an den Director des Königl. 
Würtembergischen landwirthschaftlichen Instituts zu Hohenheim zu wenden. 
  
Se. Königl. Majestát haben vermöge Reseripts vom 33. Angust die durch 
den Austritt des Regierungsraths v. O w bei der Kreis-Regierung in Reuttlingen 
und durch das Vorrücken der übrigen Räthe erledigte 4. Raths, Stelle dem bisheri- 
gen erü#en Assessor dieser Regierung) Schmalziganug, und die hiedurch erledigee 
erste Assessors= Stelle dem bisber auiescirenden vormaligen Assessor des Kriminal-Tri-= 
bunals v. Bodmann gnädigst zu übertragen geruht-
	        
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