Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 53, 18,,8. 493 
Königlich-Württembergisches 
Sktagks= und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag, „: a. September. 
  
Die Besetzung der beiden Senate des zu Rettenburg einstweilen noch beslehenden Justiz-Collegium 
erster Innanz keressene. 
Seine Königliche Majestt haben in Beziehung auf die wegen verän, 
derter provisorischer Einrichtung der beiden Justiz Collegien zu Rortenburg und Ulm 
unter dem 3. I. M. ergangene hochste Veroronung zu bestimmen geruhr, daß der 
bieherige Direktor des Justiz= Collegium zu Ulm, von Heffmann, die Junc#o-= 
nen eines Chef-Directors des einstweilen noch bestehenden Justiz. Cellegium in Rot- 
tenburg versehen, und zugleich das Directorrum in dem ersten Senate desselben 
üÜbernehmen, sofort der Letztere aus dem Justiz, Rarth Nusch, bisher in gleicher ## 
geschaf= in Ulm, den Assessoren: Christen, bieher in eben dieser Eigenschaft zu 
udwigsburg; Finckh, bisher Referendaͤr ebendaseibst; Zorer, bisher Sekretär 
bei dem Cuminal-Gerichtshof in Ellwangen; und Rieger) bieher Aktuar in Lud- 
wigsburg) bestehen, auch diesem Senate als Sekretär der bis daher quiesciute 
vormalige Criminol= Rath von Payr, und als Canzlist der bisherige Deropist 
Braun in Ludw geburg beigegeben werden soll: wogegen der zweite Senat aus 
sämmrlichen dishentgen Miegliedern des Justiz= Collegium in Rottenburg unter der 
Leitung des Jumz OrertorS Kretschmer, und mie dem ihm seither angehörigen 
Canzle Perronal zu bestehen här » 
Die Führung des nach Ubgang des Directors von Hoffmann erledigt wer- 
denden Dieretortum zu Ulm ist dem alt##ten Nathe des mit dem 2o. d. M. auf##, 
lörten Justez Lellegtum in Ludwigsburg, Dieterich; einstweilen übertragen worden 
Stutthart den 10 Sept. 1315. « 
Auf Seiner KSozislichen Majestät besonderen höchsten Befehl: 
Könisliches Justiz-Ministerium. 
Maueler.
	        
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