Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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den Betrag jener Gebuͤhr ausmachen wuͤrden, mithin im Somen 2 tel des Landemiume. 
zu e strichten haben. 
GFeschiehr aber die Veränderung in der Zwischenzeit, so ergibt ssch von selöft, 
deß vas Recht des Gutsberrun in Beziebung auf das Laudemium und die innerhalb 
Fer beffimmten Zeicperiode ein neues Laudemlum ertragende Kapital" Summe erst' 
nach Verfluß der laufenden #25 Jahre eintritt, daß er scch also mic einem Ablaufö- 
Kapital begnüger muß, welches nach Ablauf der an dem 25 fährigen Zeit, Raum 
noch fehlearen Jahre mie Einschluß der jährlichen Zinse 2 des Landemiums, be- 
tragt, und dieses Kapital wird dadurch ausgemittelt, das man die à des Laude= 
miums ba dieselbe) neben dem unbekannten Kapital oder 2o Jahrs, Finsen dessel- 
ben, auch noch die daraus bis zur nächsten Verfallzeit des Laudemiums zu beziehen- 
den Binse ehasce muß, durch die Summe dieser beiverkei Zinse- #uleheni, vor, 
ausgesetze, vaß die Summe der fehlenden Jahte mit a. bekeichnet wird,) durch: 
5 a.. · .. l. «7«« · ,«- .’".. 
* dividirt, oder wenn; man, was nach den Reschnungs-Regeln auf Eines 
hinauslaͤuft, 3 des Laudrmiums mic 20 multiplichrr und die sich bieraue ergebende- 
Zahl 56 mie 10 und der dain geschlagenen JZahl der fehlenden Jadre diverrt. Wörde, 
Um dieses mit Besspielen in erläutern, die Laudemial= oder Fallgeböhr nach dem 
Durcuchmitt der 3 lehten Fälle J(oo fl. betragen) und der Bauer bereits 15 Jahre 
auf dem Gut tein) so daß an der 35jährigen Periode nur noch 10 Jahre fehlten, 
so wären " 
56 : 200 fl. 
20. + 10. 4 
Es würden ali#o 430 fl. die Loskanfe-Summe ausmachen, welche in 20 Jahren 
mit den Zinsen auf die Summe von 7offl. anwack zen, und solchem nach nicht nur 
den HZuteherrn um seine Laudemial! Gebühr von 40 fl. befriedigen, sondeinn üuch. 
ein Karttal von 320 fl. gewähreu würre, dessen Zinse nach Ablauf einer 5jähri-“ 
gen Pertode den Berrag des neu verfallenen Laudemiums von 400 fl. abwerfen. 
Bel uf#ssch das Landemum auf 10 fl.) und war der Baurr nicht länger als 
5 Jahre im Besié des Gurs, ir keylen mithin bis zur nächsten Verfallzeit noch Zo. 
Jahre) se erscheint nach der KRechnung — 
56 „ pDo 
2 
20. 20 9% « 
Die Summe von go fl., als das Loskaufs Kapital, welches in 20 Jahren nebst 
den ZImen Lao fl. und alio neben dem Laucemitm von oufl noch eine Kapttal- 
Suanme von 80 fl. abwirft) deren Ziuse in 35 Jahren 100 fl. ausmachen. 
J n. Jällen, wo die Gücer beiden Ereleuten zugleich verliehen sind, und die 
Shefrau des Bauekn eine von der Lauremtal, oder Jallgeouhr tes Ehemanncs 
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