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Ablösung, neuer Reducicung und sonstiger Vereinfachung der Grund-Beschwerden
künftig noch ze treffen sein werden) so knd besondere Reilsen der Beamten in den
Wohnort der Gulée-Leute nur auf besonderes Begehren derselben und in solchen Fäl-
len zuläßig, wo die Menge oder Schwierigkeic der vorzunehmenden Ublbsungs= und
Veränderungs, Acte es rátblich nüd nokhwendig macht. Die diebei aufzuwendenden,
so wie die bisher bereits aufgewandten Kosten sind von beiden Theilen zu gleichen
Halften zu tragen, es müußte denn der Fall eintreten, baß dem einen oder dem an-
dern Theile ein gestissentlicher Umtrieb oder eine offenbar unstatthasce Weigerung
zur Last stele, wo sodann dem schuldigen Theile allein die Kosten zuzuweisen ind.
Gegeben, Stutegart den 15. September 1318.
Wilhelm.
Auf Befehl des Königs:
der Staats. Sekretär,
Bellnagel.
Belohnung von sechéhundert Gulden Rheinisch, welche auf die Verfertizung guter Brunnen-
TLeicheln aus Steingut gesetzt ist.
Da der Preis der hölzernen Brunnenteichel immer höher steigt, die Reparatu-
ren derselben viele Kosten verursachen, und diese Teichel, wenn solche anfangen in
Fäulniß überzugehen, dem Trinkwasser einen üblen Geschmack mittheilen) so wäre
es sehr zu wünschen, daß, statt der hölzernen Teicheln, die Teicheln aus Steingut
wenigstens bei allen senen Brunnen-Wasser, Leitungen und Strecken angewendet wür-
den) wo das Wasser ohne Spannunz fortfließt. Die Anwendung der Teicheln aus
Steingut ist sedoch in Württemberg sehr selten, und wird dadurch erschwert, daß
der Preis derselben durch die Kosten der Beifuhr aus der Gegend von Koöblenze
wo sie gebrannt werden, sehr erhöht wird.
Um den Preis dieser Teicheln zu vermindern, und dadurch ihre Anwendung
zu befördern, haben Seine Königl. Masestát aus Veranlassung der Einrichtung
des Brunneawesens in Stuttgart beschlessen, auf die Verfertigung von Brunnen-
Teicheln aus Steingut eine Belohnung von sechsh undert Gulden, rheinisch, zu
setzen; die Bedingungen für die Preis-Bewerber sind folgende:
1. Die Erde zu diesen Teicheln muß in Württemberg und zwar in solcher
Menge aufgefunden werden, daß eine thätige Steingut,Teichel, Bäckerei wenig-
Ker“ zwanzig Jahre lang mit solcher Erde hinreichend verfehen werden-
ann.
2. Die verfertigten Teichel muͤssen den Steingut-Teicheln aus der Gegend von
Koblenz in der Güte gleich und nicht theurer zu stehen kommen, als man sie in
der Gegend von Koblenz zu kaufen pflegt
5. Die Proben verfertigter Brunnen-Röhren und die Beweise, daß dielelben
ans Erde, die in Württemberg in hinreichender Menge aufgefunden ward, gebrannt
worden seien, sind binnen eines Jahrs an die Königliche Kommission für die Stunz,