Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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quisit, Friedrich Kaodll, von da, wegen aͤhnlichen Vergehens, mit dirite 
halbjähriger Bestungs, Strafe belegt, aush wegen des Ersatzes ber Koptn 
und der Confiskation der Schieß, Gewehre das Angemessene verfügt. 
Am :9. Augustist: 6 
.l gegen die zu Ludwigsburg in Perheaft geko#mmene Sb#a Catharine Halm von 
Sindelsingen, Oberamts Böblinsen, wegen wiederholten. Diebstahls und 
Betrugs, auch Wemenällchunz, neben dem Kosten= und Sch##### 
eine zweil ächrige Juchthaus- Sirafe ausgesprochen., und zugleich vererdnet 
worden, daß dieselbe nach deren Erstehung bis zu rersrobter Besserung) und 
wenigstens auf die Dauer von einem Jahre) in ein Zwangsé, Arbeitshaus ein- 
gesperrt werden solle. 
23.) In Ellwangen. 
Am 4. August wurde: 
1.) Dismas Federle, von Obersulmetingen, Oberames Biberach, wegen aus- 
gezeichneter und gualisfcirter Diebstähle, dann wegen Bagirens und Annabwe 
eines salschen Namens, neben dem Kosten, und Schadens, Frsatze unter Ein, 
rechnung eines Theils des erstandenen Arrest#s zu viermonatlicher Zuchthaus, 
Stiafe und nachheriger Einfperrung. in ein Zwangs= Arbeitshaus auf sechs 
KNeuate verurtheilt- 
Am 5. Aug. wurde: 
A gegen Magdalena Müller, von Esupheim, Oberames Wiblingen, wegen ver#t, 
ter Markt-Diebstähle und wegen im Juchthause begangener Scortation eim 
siebenmonatliche ZJuchthaus Strafe erkannt. 
Am 7. Aug. ist: 
5. Christian Schmid, von Ulm, wegen dritten Diebstahls neben dem Kosten= und 
Schadens-Ersatz zu sechsmoenstlicher Juchthaus= Strase und nachtzeriger 
Einsperrung in ein Zwangs, Arbeitshaus auf drei Monats verurtyeilt 
worden. · 
Ams. Aug. wurde- 
XILT Widmann, von Leschingen, Oberents Münfingen, wesgen viertes 
Sertsions-Verzehen mit viermonatlicher Herrschaft--Arbeits-Strafe 
elegt. · 
Am i11. Aus. ist: 
(K. Apollonis Gräber, von Wiblingen, wegen Begünstigung der Fluche einer 
Corrertion érin aus dem JZwangs= Urbeitshause zu Um , dang wegen brei kle
	        
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