Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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10.) Joserh Bischoffberger, von Hoͤrenhanfen, HOberamts Wiblingen, wegen 
verübter Diedstähle, wovon einer ein Junddiebstahl is, die ürigen aber, wor- 
unter scch ein großer befindet, ausgezeichnet fiud, nud im rechtlichen Sinne 
den zweiten Diebstahl consticuireo, sodann wegen Annahme eines falschen Na- 
mens und wegen Vagabundität) neben dem Schadens= Ersaß unter Correal= 
Verbindlichkeit mit seinem Genossen, und Bezahlung seiner Arrest, und Mungs= 
auch 5/#/#el der Untersuchungs= Kosten, über den erstandeuen langen Arrest noch 
zu achtmonstlicher Suchtkaus: Spraft und nachheriger Einsperrung in ein 
3wongs= Arbeitshaus auf vier Menate. 
Am 29. Aug. wurde:: 
a1. dem zu Altdorf in Untersuchung gekommenen Thomas Alber, von Onstmet, 
tingen; Oberamts, Balingen, wegen kleiner,um Theil erster und einfacher, 
um Theil wiederholter und ausgezeichneter Diebstähle, desgleichen wegen Be, 
trugs und Vagirens, neben Perurtheilung zum Kesten= und Schadens.Ersatz 
ein Theil des erstandenen Arrests zun Strafe angerechnet, und überdieß eine 
sechsmonetliche Einsperrung in ein Lwangs, Arbeitshaus zuerkannt; 
a#. Wilhelm Jeh, von Heidenheim, wegen versuchter und wirklich verübter Dieb- 
stähle, von welchen lehteren einer ein großer) einer ein Feld- Diebstahl, und 
die übrigen theils ausgezeichnet,) theils qualiffcirt sind) desgleichen wegen Con- 
eubingts,) über den erstandenen Arrest noch zu achtmonatlicher Festungs, 
Arbeit, nach vorgangiger halbstündige# Ausstellung mien angeheftecem Zertel 
„Felddieb“ verurtheilt, auch ihm ###tel an den Umtersuchungs-Kosten zuge- 
schieden; und - - 
-Z.IahanaesFrosch,vonHerzog-um«Oberamto"sirchbeiiv,vegetsquälisieirten 
Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens Ersatz unter Einrechnung ei- 
nes Theils seines erstandenen Arrests mit sechsmonatlicher Vestungs-Strafe 
belegt. « 
Amsu.Aug.-ntv:e: — 
.k4.-JohasisesnhsübfschpjcnAnwartserObstes-ItsSrißlingen,:mg'eti-Bstksgs, 
nebenBekahlungpeksKosimuadiEksaHdeiSchadens«,untereinmhnungeh 
miTheilisbesetstansenmAkkvstssssfüafitwuatlischerZwange-Straeruns 
Iz.WalpukgaJan-u«auni,vonDieg-nheim, Oberamts Neresheim, wegen ersten 
kleinen) fertgeseten, unker erschwerenden Umstände verübten Diebstahls) neben 
Bezahlung sämmtlicher Kosten und dem Ersatz des Schadens, unter soliderischer 
Verbindlichkeit mit ihrem Shemann, als Theilnehmer, ru viermonatlicher 
Zuch thaus * Strase verurtheilt. - 
Am 23. Aug. ist: « 
16. a.) Friederich Ickert, von NReuenstein, Oberamts Oehringen, wigen zum 
Theil gualißeirter und gusgezeichneter Ditostéáhle, ouch unbesugten Besitzes
	        
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