630
10.) Joserh Bischoffberger, von Hoͤrenhanfen, HOberamts Wiblingen, wegen
verübter Diedstähle, wovon einer ein Junddiebstahl is, die ürigen aber, wor-
unter scch ein großer befindet, ausgezeichnet fiud, nud im rechtlichen Sinne
den zweiten Diebstahl consticuireo, sodann wegen Annahme eines falschen Na-
mens und wegen Vagabundität) neben dem Schadens= Ersaß unter Correal=
Verbindlichkeit mit seinem Genossen, und Bezahlung seiner Arrest, und Mungs=
auch 5/#/#el der Untersuchungs= Kosten, über den erstandeuen langen Arrest noch
zu achtmonstlicher Suchtkaus: Spraft und nachheriger Einsperrung in ein
3wongs= Arbeitshaus auf vier Menate.
Am 29. Aug. wurde::
a1. dem zu Altdorf in Untersuchung gekommenen Thomas Alber, von Onstmet,
tingen; Oberamts, Balingen, wegen kleiner,um Theil erster und einfacher,
um Theil wiederholter und ausgezeichneter Diebstähle, desgleichen wegen Be,
trugs und Vagirens, neben Perurtheilung zum Kesten= und Schadens.Ersatz
ein Theil des erstandenen Arrests zun Strafe angerechnet, und überdieß eine
sechsmonetliche Einsperrung in ein Lwangs, Arbeitshaus zuerkannt;
a#. Wilhelm Jeh, von Heidenheim, wegen versuchter und wirklich verübter Dieb-
stähle, von welchen lehteren einer ein großer) einer ein Feld- Diebstahl, und
die übrigen theils ausgezeichnet,) theils qualiffcirt sind) desgleichen wegen Con-
eubingts,) über den erstandenen Arrest noch zu achtmonatlicher Festungs,
Arbeit, nach vorgangiger halbstündige# Ausstellung mien angeheftecem Zertel
„Felddieb“ verurtheilt, auch ihm ###tel an den Umtersuchungs-Kosten zuge-
schieden; und - -
-Z.IahanaesFrosch,vonHerzog-um«Oberamto"sirchbeiiv,vegetsquälisieirten
Diebstahls, neben dem Kosten- und Schadens Ersatz unter Einrechnung ei-
nes Theils seines erstandenen Arrests mit sechsmonatlicher Vestungs-Strafe
belegt. «
Amsu.Aug.-ntv:e: —
.k4.-JohasisesnhsübfschpjcnAnwartserObstes-ItsSrißlingen,:mg'eti-Bstksgs,
nebenBekahlungpeksKosimuadiEksaHdeiSchadens«,untereinmhnungeh
miTheilisbesetstansenmAkkvstssssfüafitwuatlischerZwange-Straeruns
Iz.WalpukgaJan-u«auni,vonDieg-nheim, Oberamts Neresheim, wegen ersten
kleinen) fertgeseten, unker erschwerenden Umstände verübten Diebstahls) neben
Bezahlung sämmtlicher Kosten und dem Ersatz des Schadens, unter soliderischer
Verbindlichkeit mit ihrem Shemann, als Theilnehmer, ru viermonatlicher
Zuch thaus * Strase verurtheilt. -
Am 23. Aug. ist: «
16. a.) Friederich Ickert, von NReuenstein, Oberamts Oehringen, wigen zum
Theil gualißeirter und gusgezeichneter Ditostéáhle, ouch unbesugten Besitzes