Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

551. 
Mekall und in kürzerer Zeit gewonnen wird, als durch die sonst öblichen Verfahrungsarten, 
so fladet die Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins sich verpflichtet, den Silberarbeiter= 
Mot# als varterlandischen, zu solchen Arbeiten vorzüglich tanglichen Künstler, besonders zu be- 
loben und zu empfehlen. n 
IlII. Mit Einfbhrung neuer Kulturen haben zwar mehrere Württemberger sich im Laufe 
dieses Jahrs rühmlich beschäftiget, und auch der Central, Stelle des landwirthschaftlichen Ver- 
eins Beweise ihres Fleißes und ihres Nachdenkens vorgelegt, und namentlich haben sich elnige 
Landgeistliche beider Koyfessionen, so wie andere Staatsdiener, verdienstlich damit bemüht. 
Da jedoch der nübliche Erfelg von derlei Verbesserungen nach einjähriger Erfahrung sich noch 
nicht bestiamm beurtheilen 1äht, und einige Konknrrenten die vorgeschriebene Belege nicht bei- 
gefüge batten; so mußte die Preisaustheilung für dieses Fach ebenfalls noch ausgeseht werden. 
Vieles, was jetzt noch im Werden ist, reift einer segensreichern Zukunft entgegen. 
Mäöge der durch den erhabenen Schutz und die huldreiche Aufmumerung seines hohen 
Fürstenpaars nevaufgeregte Erffadungs= Geist und Berriebsamkeit des Wurttembergers 
immer gemeinnühigere reifere Früchte hervordringen! # 
Stuttgart den 38. Sept. 1816. Centralstelle des landwirkhschaftlichen Vereins. 
  
Se. Königl. Majestät haben vermöge Decrets vom 38. September allergnödigst 
geruht, die erledigte Unterförsters = Stelle im Reviere Wildbad dem bisherigen Waldschuß 
Honig im Revier Weil im Schönduch, und die Unterförsters= Stelle im Revier Calmbach 
dem seitherigen Waldschutzen Spannagel im Liebenzeller Revier zu übertragen. 
Von dem Königl. Medicinal= Collegium wurde dem Med. et Chir. Dr. Nieffer 
aus Stuktgart, nach erstandener Prüfung in der Medicin und höhern Chirurgie, die Erlaub- 
niß zur Ausbbung dieser beiden Wissenschaften ertheut. 
  
Se. Königl. Majestät haben heute Höchstderselben Geburtsfest in der hier 
besindlichen Waisen, Anstalt durch ein allergnädigstes Gelchenk von Fünfhundert 
Gulden verhberrlicht. Wir bringen für diesen Beweis Kdniglicher Gnade den ehr- 
erbietigsten öffentlichen Dank dar, welchen die Waisen selbst im kindlichen Gebet für 
das Leben und Wohl ihres erhabenen Wohlehäárers zum Himmel tragen. 
Stuttgart den 1. Oktober 1318. 
Die Vorsteher des Königl. Waisenhauses. 
  
Zwiefalten. Das Kamerol-Amt ist durch ein bebes Dekret vom 18. Sept. l. J. ange- 
wiesen worden, die sogenannte Satiler= Kapelle mit dem dazu gebörigen Mößnerhause, auf der Haa##t 
an der Sihmeringen'sn#en Grenze gelegen, auf den Abdruch öffentlich zu verkaufen, und mit den de- 
bri lucenden Güterstücken, destedend in ohngefähr 1 Viertel Gärten und 11 Vrt. Aeckern einen Ver- 
pne#chtungs und Verkaufs-Versuch vorzunedmen. Diese Verhandlung wird am Somstag den 25. Okt. 
Nachmittags halb 2 Uhr bei der Satiler-Kappell: vor sich gehen. Den 22. Sept. 1818. 
Koͤnigl. Kemeralamt.
	        
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