Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Stutts art. De der am 15. dies den unterzeichn iee Stelle im öffentlichen Aufstreich ge- 
scheben## Verkauf an 18117 Weinen nebst einen Faß #3#4b# nicht ratisicirt werden ist, und vagegen nun 
ein sucerssiver Verk#f vorgenemmen werden soll, wobei die Abgabe in größeren eder kleineren Qusmii- 
täten gescheden darf; se wird dies biemtt unter der Bemerkung belonnt gemacht, daß von diesen 
besonder# vorzbslichen Weinen täglich zu haben seie. Oen 36. Sert. 2878. Kameral. Ant. 
Wiblinsen. Vo# daen Herrschaftlichen Fruchtkästen dahier ist Rotgen, Dinkel, Gersten und 
Haber zu verkaufen, wovon in größern und kleinern Hartbien abgetzeben wird, und täglic mit dem 
eamten Käufe abgeschlossen werden können. Den 26. Sept 2818. Kaemeral-Amt. 
Markgqröningen. Montatz den 18. Octeber v. J., Bermittags 9 Uhr, wird in diesiger 
Kameral-Verwaltung über das Erfordernitß an Brod für sämmtliche Veftungs-Sträflinge auf das 
Winterhalbiahr vom 1. November 1818 bis letzten April 1819 ein öffentlicher Abttreich vorgenemmen 
werden, wobei sich die diebhaber, mit odrigkeitlichen Zeugnissen verseben, daß sie eine Caution von 
1050 fl. zu Kisten im Stande seien, einfinden könren. Den 86. Sept. 1618. 
— Könitztl. Kameralamt. 
Horb. Nachstchende Sommer= Schaafweiden werden an die Meistbietende auf 3 Jahre auf hie- 
gem Rathhause, jedesmal Vermittags, verpeschtet werden; und zwar: Mittwoch den 24. Okteber d. J. 
die von Altheim zu 180 Stück, Bittelbronn 106° Stück. Gränmetstetten 70 Stück, Neringen 250 
Stück, Salzstetten 9e Stück, Donnerstatz den 15. Oktober die von Beisingen 200 Stäck, Bil- 
dechingen 180 Stück, Bleringen 150 Stück, Hochverf goo Stück, Mäihlen 36 Stück, Wiesenstetten 
150 Stück. Welches andurch allgemein dekannt gemacht wird. Den 14. Sept. 1616. 
Köniel. Oberant. 
Enuxind. Bis Dienstag den 23ten Octeber, Vormittags 9 Ubr, wird die oo Schaafe ernb- 
rende Sommerschaafweide der Gemeinde Lautern in der Obn-Amts-Konzsel dabier verpachtet worden; 
wobei sich die Pachtlustige mit den ersorderlichen Jeugnissen verseben einfinden wollen. Den 26. Sept. 
18#. · Königl. Ober Amt. 
"6 Heidendelm. Vermög bohen Befebls, wird der zur Cameral, Verwaltung allbier gedbriae so- 
enannte Klösterlens-Hof dei Steinbeim am ANMalbuch, nebst der Sche#weide auf S:einheimer und 
entheimer Markung, wieder auf 9 Jahre, nemlich von Georgi 5620 bis 2828, zuerst Tbeilweise, 
und nachber durch einen Versuch im Ganzen, an einen oder zwei Liebhaber ungetrennt in Iffentliche 
Berleung gedracht werden. Der Klösterlens-Hof bestedet neben genussamer Wobnung, So#uer 
und Stallungen, in 91 Morgen zellglichen Aeckern, 101 Morszen Ausbau-Aeckern, 69 Morgen Wie- 
sen und 3 Morgen Baum-, Küchen= und Gras Garten, woki#r ein Bestnder im Gonzen aber eine 
Cautien von 2200 fl. zu prästiren hat. Die Schaafweide auf Stembeimer Markung erträgt 675 St. 
a#fe, und ein Besiänder erhält nicht nur genug Pletz zur Wohnung, sondern auch 29 Morgen 
esen, und 13 bis 14 Morgen Uecker, nebst dem ganzen Pfr#-Genuß, ist aber zu Einlequng einer 
Gaution von 1200 fl. verbunden. Die Schsssweide auf Sontheimer Markung erlrägt 32·5 Stück 
Schaa#s#, und wird von einem Besténder eine Caution von Soo fl. verlangt. Die Liebhaber zu 
einem oder dem andern dieser Pacht-Objeckte können daher noch vor der Berleihung von den vordanre- 
nen Geb#en und Gütem Angenschein nehmen, und sich sodann, mit zuvertäßigen und oderamtlich 
bekrdftigten Zeugnissen, rücksichtlich ibrer Aufführung, Kennlniß im Feldbau, auch besitzenden binläng- 
lichen Vermgens, sowohl zu Einlegung der Csutioneo, als der erfordersichen Eisnrictungen verseben, 
bis Dienskag den „7. Novemb. d. J., Vormittags 9 Uhr, in dem Wirthshe#usr zum Ocsen in Stein- 
heim einfinden. Den 28. S:pt. 1818. Königl. Kameralant. 
  
Crailkheim. Der beurlaubte Soldat Johan#n Mathi. Holziager, von Wildenstein, vom 2. 
Insanterie Regiment, welcher zu einer Untersuchung deis##zozen werden solte, ist nir, en# aufzufin- 
den, daber er hiemit auf Requifion des Kdaizl. Commandes des 2. Infanterie Regiments ausge- 
rusen wir, sich unverzüglich zu stellen, und die Knigl. Polizei= Behörden um desfallsige Beisahungs- 
anstalten ersucht werden. Den 25. Sept. 1828. Königl. Ober-Amt.
	        
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