Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

die Ce, Inguiffein Friederike Maseer von Heilbronn aber, wegen gleicher Ver- 
gehen, nach dem hödheren Otade ihrer Verschaldung, im fünf und einhalb- 
sähriger Zulhthausttrase un? mehheriger El#s#errung in ein Zwangs-Arbeits= 
haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf orei Jahre, verurtheite, 
auch diesen beiden Inquisiten der Ersaß des Schadens, und zwar rücksichtlich der 
in Verbindung miteinander verübten Diebstäble und Betrügerei unter solldarischer 
Verbindlichreit, so wie die Bezahlung der eigenen Arrest= und Defenstens', der 
„Untersuchungs-Kosten hingegen zu gleichea Theilen, zuerkannt. 
An demselben Tage ist: 
a. gegen den zu Rottweil verhafteten Nikolaus Krummacher, von- Surschel 
in Lothringen gebürtig, und nach Röthenberg) Oberamts Oberndorf, confinirt, we, 
gen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaß des Schadens und zwar unter soli, 
darischer Verbindlichkeit mit seinen Diebs-Genossen, auch, neben der Bezahlung seiner 
Arrest= Defensions, und eines verhältnißmäßigen Antheils an den. Untersuchungs, 
Koster, eine siebenjährige Zuchthaus-Strafe ansgespro heu, und zugleich 
verordnet worden: daß derselbe nach deren. Kestehung in einem Zwangs= Arbeits- 
hause bis zu erprobter Besserung, und wenissten# auf die Dauer von drei 
Jahren) verweahrt werden solle. 
Am ½6. Sep t. wurde: 
5. der zu Rothenburs in Verhaft gekommene Joseph Kreidler, ven Salzstetten, 
Oberamts Horb, wegen wiederholter Diebstähle, neben dem Kosten, und 
Schadens-Ersaß, zu zweisähriger Zuchthus, Arbeit und nachheriger Reclu- 
sion in ein JZwangs-Arbeitshaus bie zu erprobter Besserung) sedoch wenigstens 
auf ein Jahr, verurtheilt; und 6 « 
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wegen wiederholten Diebstahls, neben Juscheidung der Kosten und dem Ersatz 
des verursachten Schadens, eine viersáhrige Zuchthaus Strafe und nach 
herige einjährige Siasperrung in ein JZwangs, Ubeitshaus, erkannt. 
· A"m30.Sept.i-st·: 
5. der zu Calw in Verhaft gekemmene Johannes Hummel, von, Holzgerlingen, 
Oberamts Böblingen, wegen wiederholtän ausgezeichneten Diebstadls, neden 
der Verbindlichkeit zum Kosten= und Schadens Ersaz, mit fünfjehnmo, 
notlicher ZJuchthaus-Strafe belegt und. zugleich verordnet worden, daß der- 
selbe nach deren Erstehung bis zu erprobter Besserung, un wenigstens auf die 
Dauer von sechs Monaten, in ein Zwangs, Arbeitshaus recludirt werden solle. 
2. In Ellwangen. 
Am 4. Sept. wurden verurtheile: « 
1. Dorothea Kraus, von Ulm, wegen Kuppelei und Hufenwirthschaft, neben Be-
	        
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