die Ce, Inguiffein Friederike Maseer von Heilbronn aber, wegen gleicher Ver-
gehen, nach dem hödheren Otade ihrer Verschaldung, im fünf und einhalb-
sähriger Zulhthausttrase un? mehheriger El#s#errung in ein Zwangs-Arbeits=
haus bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf orei Jahre, verurtheite,
auch diesen beiden Inquisiten der Ersaß des Schadens, und zwar rücksichtlich der
in Verbindung miteinander verübten Diebstäble und Betrügerei unter solldarischer
Verbindlichreit, so wie die Bezahlung der eigenen Arrest= und Defenstens', der
„Untersuchungs-Kosten hingegen zu gleichea Theilen, zuerkannt.
An demselben Tage ist:
a. gegen den zu Rottweil verhafteten Nikolaus Krummacher, von- Surschel
in Lothringen gebürtig, und nach Röthenberg) Oberamts Oberndorf, confinirt, we,
gen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaß des Schadens und zwar unter soli,
darischer Verbindlichkeit mit seinen Diebs-Genossen, auch, neben der Bezahlung seiner
Arrest= Defensions, und eines verhältnißmäßigen Antheils an den. Untersuchungs,
Koster, eine siebenjährige Zuchthaus-Strafe ansgespro heu, und zugleich
verordnet worden: daß derselbe nach deren. Kestehung in einem Zwangs= Arbeits-
hause bis zu erprobter Besserung, und wenissten# auf die Dauer von drei
Jahren) verweahrt werden solle.
Am ½6. Sep t. wurde:
5. der zu Rothenburs in Verhaft gekommene Joseph Kreidler, ven Salzstetten,
Oberamts Horb, wegen wiederholter Diebstähle, neben dem Kosten, und
Schadens-Ersaß, zu zweisähriger Zuchthus, Arbeit und nachheriger Reclu-
sion in ein JZwangs-Arbeitshaus bie zu erprobter Besserung) sedoch wenigstens
auf ein Jahr, verurtheilt; und 6 «
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wegen wiederholten Diebstahls, neben Juscheidung der Kosten und dem Ersatz
des verursachten Schadens, eine viersáhrige Zuchthaus Strafe und nach
herige einjährige Siasperrung in ein JZwangs, Ubeitshaus, erkannt.
· A"m30.Sept.i-st·:
5. der zu Calw in Verhaft gekemmene Johannes Hummel, von, Holzgerlingen,
Oberamts Böblingen, wegen wiederholtän ausgezeichneten Diebstadls, neden
der Verbindlichkeit zum Kosten= und Schadens Ersaz, mit fünfjehnmo,
notlicher ZJuchthaus-Strafe belegt und. zugleich verordnet worden, daß der-
selbe nach deren Erstehung bis zu erprobter Besserung, un wenigstens auf die
Dauer von sechs Monaten, in ein Zwangs, Arbeitshaus recludirt werden solle.
2. In Ellwangen.
Am 4. Sept. wurden verurtheile: «
1. Dorothea Kraus, von Ulm, wegen Kuppelei und Hufenwirthschaft, neben Be-